Inkraftsetzungen mit Einspracherecht

Einsprachen Inkraftsetzung Weisungen 2024

Die Frist für die Einsprache zu den geplanten Weisungsänderungen 2024 ist abgelaufen (15.07. - 12.09.2023, 60 Tage). Bei folgenden Kapiteln ist mit mindestens drei Einsprachen ein Rekurs zustande gekommen:

  • Bedingungen für den Einsatz von nichtbiologischem Vermehrungsmaterial (2.2.3.3)
  • Zäune und Einfriedungen (4.1.2.1)
  • Ziegen: Haltung  / Aufstallung und Stallmasse/ Auslauf (5.3.1/5.3.1.1/5.3.1.2)
  • Mastgeflügel: Ställe und Herdengrösse / Aussenklimabereich / Weide (5.5.6.3 / 5.5.6.8 / 5.5.6.9)

Im Oktober werden Gespräche mit den Rekurrent:innen organisiert, mit dem Ziel, zu einer Einigung zum weiteren Vorgehen zu kommen. An der Präsident:innenkonferenz wird ebenfalls über den Stand der Dinge informiert.

Inkraftsetzung der Weisungsänderungen für 2024

Das Bio Suisse Qualitätsgremium setzt die neuen und geänderten Weisungen in den Bio Suisse Richtlinien per 1. Januar 2024 in Kraft. Eine detaillierte Auflistung der geänderten Kapitel ist im Formular zur Einsprache zu finden.

Hinweise zur Handhabung der Inkraftsetzungsdokumente

Bio Suisse Richtlinien 2024 – Vergleich zu 2023

Bio Suisse Richtlinien 2024 – Vorschau

Mitgeltende Anhänge zu den Bio Suisse Richtlinien

Neu sind die mitgeltenden Anhänge zu den Richtlinien nicht mehr im Richtliniendokument anschliessend an das jeweilige Kapitel enthalten, sondern in einem externen Dokument. Die Anhänge enthalten kurzfristig änderbare Listen und praktische Informationen, welche dadurch jetzt auch unterjährig angepasst werden können. Jeweils direkt anschliessend an das Kapitel in den Richtlinien folgt ein kurzer Abschnitt mit einem Link zum aktuellen Dokument.

Einsprache gegen die Inkraftsetzung der Weisungen vom 15. Juli 2023

Einsprachen können vorzugsweise per Mail bis am 12. September 2023 an verband@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch eingereicht werden.

Postalisch: Verbandsmanagement / Gestion de la fédération Bio Suisse, Peter Merian-Strasse 34, 4052 Basel

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