Fragen zur Tierhaltung und Fütterung

Auf Bio-Betrieben werden Tiere besonders artgerecht gehalten und gefüttert. Heisst: Tierhaltung und Fütterung erfolgt dem natürlichen Bedürfnis ihrer Art entsprechend.

Die Tiere haben in der Regel eine vielfältigere Umgebung mit regelmässigem Auslauf ins Freie und in den Ställen mehr Platz als in konventioneller Tierhaltung. Der Stall ist eingestreut. Zu allen Jahreszeiten haben die Tiere Auslauf oder sind auf der Weide. Durch die vorgeschriebene Gestaltung der Weide, des Auslaufs und des Stalls können sich die Tiere artgerecht bewegen, Sozialkontakte haben, fressen und sich beschäftigen. An Bio-Tieren werden ausserdem weitaus weniger schmerzhafte Eingriffe vorgenommen, wie z. B. kein Kürzen des Schnabels beim Geflügel – und Masttieren wird mehr Zeit zum Wachsen gelassen.

Die Fütterung mit bevorzugt betriebseigenem Bio-Futter garantiert eine gesunde und natürliche Tierernährung. So erhalten zum Beispiel die Wiederkäuer zu 90 Prozent Raufutter – also Gras, Heu und Kräuter, wie es ihrer artgemässen Ernährung entspricht.

Rinder, Ziegen und Schafe, Hühner und Schweine erhalten 100 Prozent Bio-Futter. 

Bei Futtermangel infolge extremer Witterungsverhältnisse wie etwa Trockenheit und wenn keine biologischen Futtermittel erhältlich sind, können die Zertifizierungsstellen Ausnahmen für den Zukauf von biologischem Grundfutter aus dem Ausland vergeben.

Das Ziel von Bio Suisse ist eine nachhaltige Fütterung, das heisst artgerecht, möglichst mit betriebseigenem Futter, möglichst regional, ohne künstliche Zusatzstoffe und ohne gentechnisch veränderte Organismen.

Die Bio Suisse-Richtlinien verlangen bei Wiederkäuern, also Kühen, Schafen und Ziegen zu 100 Prozent Futter von Betrieben mit der Bio Suisse Knospe (ausgenommen Mühlennebenprodukte).

Zudem müssen Wiederkäuer in einem Knospe-Betrieb mindestens zu 90 Prozent mit Raufutter (Gras, Heu, Silage etc.) gefüttert werden. Hier sind die Knospe-Richtlinien deutlich strenger als etwa die EU- oder die CH-Bio-Verordnung, welche 40 Prozent Kraftfutter erlauben. Seit 2022 darf bei Wiederkäuern maximal 5 Prozent Kraftfutter (ausgenommen Mühlennebenprodukte) eingesetzt werden.

Bei den Hühnern und Schweinen kann zur Zeit nicht auf Futtermittelimporte verzichtet werden. Diese Tiere sind Allesfresser und benötigen zwingend eine hohe Menge an Proteinen, um ausreichend ernährt zu sein und um artgerecht leben zu können. Die Schweizer Futtermittelproduktion reicht nicht aus, um unsere Tiere zu ernähren. Im November 2015 hat die Bio-Futtermittelbranche unter Leitung von Bio Suisse entschieden, die Importe aus Übersee schrittweise abzubauen. Ab 2019 stammt sämtliches importiertes Futter für Knospe-Tiere aus Europa. Dieses muss ebenfalls gemäss Bio Suisse Richtlinien angebaut und zertifiziert sein.

Wenn ein Tier fieberhaft erkrankt und der Tierarzt eine Behandlung mit Antibiotika vorschreibt, können auch Bio-Bauern diese durchführen. Viele Bio-Bauern behandeln ihre Tiere aber komplementärmedizinisch, zum Beispiel mit homöopathischen Mitteln. So können manche die Behandlung mit Antibiotika vermeiden. Auch die extensive Haltungsform und die robusten Tiere führen dazu, dass im Biolandbau weniger Antibiotika verabreicht werden müssen. Zudem sind auf Bio-Betrieben der vorbeugende Einsatz von Antibiotika und die Verabreichung von Hormonen generell verboten.

Vollständige Stellungnahme von Bio Suisse zu Antibiotika

Nein, der Transfer von befruchteten Embryonen wird als unzulässiger Einschnitt in die natürliche Zucht betrachtet und ist deshalb verboten. Die künstliche Besamung von Tieren ist möglich. Allerdings lassen im Biolandbau viele Tierhalter auch männliche Tiere, zum Beispiel einen Stier, mitlaufen – als Beitrag für ein gesundes Herdenklima.

Ja, es gibt Honig von nach Bio-Richtlinien gehaltenen Bienen. Weil die Flugradien der Bienen nicht kontrollierbar sind, beinhaltet die Bio-Zertifizierung vor allem den natürlichen und nachhaltigen Umgang mit den Bienen und nicht das Sammelgebiet. Die Bio-Bienenzucht soll überall möglich sein, z. B. auch auf Bio-Betrieben mit konventionellen Nachbarn.

Bio-Imker befolgen strenge Vorschriften:

  • Sie verwenden Bienenkästen aus natürlichen Materialien
  • Sie setzen Bienen ein, die den Standorten angepasst und deshalb robuster sind
  • Sie arbeiten mit natürlichen Zucht- und Vermehrungsverfahren
  • Sie verzichten auf chemisch-synthetische Tierarzneimittel für präventive Behandlungen. Zur Krankheitsbekämpfung sind eingeschränkt natürliche Mittel zugelassen. So wird die Varroamilbe nur mit organischen Säuren bekämpft.
  • Sie füttern ihre Bienen nur mit Bio-Zucker oder Bio-Futtersirup und Bio-Honig. Umfangreiche Honig- und Pollenvorräte werden für die Überwinterung im Bienenvolk belassen.
  • Standortwahl: Im Umkreis von drei Kilometern um den Bienenstand muss es mindestens 50 Prozent Bio-Flächen, ÖLN-Flächen (Flächen mit ökologischem Leistungsnachweis) oder Flächen mit Wildpflanzen (Wald, Brachland, Naturschutzgebiete) haben. Damit soll vor allem der Eintrag von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen und Giften aller Art in den Bienenstock vermieden werden.

Nein, das gesamte Fleisch mit der Bio Suisse Knospe stammt aus der Schweiz – auch wenn es manchmal an Edelstücken mangelt. Es müssen aber auch nicht immer sogenannte Edelstücke sein. Zunehmend werden auch die «Special Cuts» verarbeitet. Hier finden Sie Hintergründe und Rezepte für «Special Cuts».

Auf Höfen mit der Bio Suisse Knospe erhalten die Kälber Heu. Das schmeckt den Tieren, färbt ihr Fleisch aber rot und erhöht die Produktionskosten von Bio-Kalbfleisch.

Kalbfleisch wird dagegen rosa, wenn die Nahrung des Kalbes zu wenig Eisen enthält. Das ist nur zu erreichen, wenn die Jungtiere ausschliesslich Milch und Stroh erhalten und kein Raufutter wie Heu  bekommen. Eine solche Fütterung ist allerdings nicht artgerecht und ist vom Schweizer Tierschutzgesetz verboten. Aufgrund des Eisenmangels bilden die Kälber zu wenig rote Blutkörperchen. Diese sind aber wichtig für die Versorgung des Körpers mit Sauerstoff.

Es gibt einige Bio-Betriebe, die ihre Jungtiere bei der Mutter lassen und die Mutterkühe dennoch melken. Dieses Haltungssystem ist aber sehr anspruchsvoll für die Tierhalter und wird in Projekten untersucht. Verbreitet hingegen ist die Mutterkuhhaltung, bei der das Kalb bei der Mutter aufwächst. Dieses System dient aber ausschliesslich der Fleischproduktion.

Auf den meisten Milchviehbetrieben werden die Kälber häufig schon am ersten Tag von der Mutter getrennt. In diesem Punkt unterscheiden sich Bio-Betriebe und Nicht-Bio-Betriebe kaum. Das Kalb wird zusammen mit anderen Kälbern gehalten und bekommt Muttermilch über einen Nuckeleimer. Derweil wird die Kuh gemolken und so Milch als Nahrungsmittel gewonnen.

Als Konsument:in haben Sie die Möglichkeit, Fleisch mit der Bio Suisse Knospe zu kaufen, das von Rindern aus Mutterkuhhaltung stammt. Die Kälber bleiben bis zehn Monate und bis unmittelbar vor der Schlachtung mit Ihren Müttern zusammen. Sie trinken Milch direkt von der Mutter, fressen aber auch Gras und Heu. Diese Kühe werden aber nicht gemolken und liefern deshalb nur Fleisch als Nahrungsmittel.

Fleisch aus Mutterkuhhaltung macht heute einen Grossteil des Angebots des Rindfleischs mit der Bio Suisse Knospe aus. Bei den meisten Mutterkuhhaltern ist dieses Fleisch direkt ab Bio-Hof oder auf Bestellung im Mischpaket erhältlich. Adressen finden Sie bei Biomondo, dem Marktplatz der Schweizer Bio-Landwirtschaft. Auch Bio-Metzgereien führen Fleisch aus Mutterkuhhaltung. Bei Coop ist dieses Fleisch als Natura Beef Bio erhältlich.

Das Angebot an Bio-Fleisch in den Theken ist in den letzten Jahren gewachsen. Bio-Fleisch ist dennoch häufig abgepackt, weil die Kontrolle der offenen Fleischtheken aufwendig ist.

Bio Suisse begrüsst die Haltung behornter Kühe. Die Hörner sind wichtig für das Sozialverhalten, die Rangordnung und die Körperpflege. Gleichzeitig lassen auch im Biolandbau viele Bäuerinnen und Bauern ihre Kälber enthornen, um Verletzungen unter den Tieren und an den betreuenden Menschen zu vermeiden. Für behornte Tiere sind grössere Ställe notwendig, die aus finanziellen oder räumlichen Gründen nicht auf jedem Betrieb umsetzbar sind.

In der Frage «mit oder ohne» vertreten die Bäuerinnen und Bauern von Höfen mit der Bio Suisse Knospe unterschiedliche Auffassungen. In einem basisdemokratischen Verband wie Bio Suisse wäre es nur mit einer Mehrheit möglich, in dieser kontroversen Sachfrage Verbote einzuführen. In Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Biologischen Landbau FiBL ist Bio Suisse aber bestrebt, den Anteil an behornten Kuhherden auf den Bio Suisse Knospe-Betrieben zu erhöhen.

Dass das Enthornen Einfluss auf die Milchqualität hat, ist mit naturwissenschaftlichen Methoden nicht nachgewiesen. Für Geschmack oder Inhaltstoffe sind vielmehr die Haltung, Fütterung und Verarbeitungsverfahren ausschlaggebend. Diesbezüglich gelten bei der Bio Suisse Knospe sehr strenge Vorschriften. So erhalten Bio-Kühe beispielsweise sehr wenig bis kein Kraftfutter und die Hochpasteurisierung von Milch bei der Knospe tabu.

Hier finden Sie die Stellungnahme von Bio Suisse 

Bislang wurden auch bei der Knospe-Tierhaltung die männlichen Küken der Legehennen nach dem Schlüpfen meist getötet. Mit dem Entscheid von Bio Suisse, dass künftig alle Küken aufgezogen werden müssen, wird sich dies jedoch ändern. Ab 2026 sollen keine Küken mehr getötet werden. Stattdessen sollen alle Eier ausgebrütet und die Brüder der Legehennen gemästet werden. Dabei soll insbesondere auf Zweinutzungsrassen gesetzt werden.

Bereits heute gibt es verschiedene Knospe-Betriebe, die die männlichen Legeküken aufziehen. Eier und Fleisch aus solchen Programmen sind unter Labels wie «Henne & Hahn», «Hahn im Glück» oder «Zweinutzungshuhn» in Biofachgeschäften und auch im Detailhandel erhältlich. In der Übergangsphase bis 2026 werden solche Angebote nun sukzessive ausgebaut.

Bei dieser Umstellung weg von der bisherigen Praxis des Tötens männlicher Küken handelt es sich um eine Revolution des gesamten Bio Eier- und Pouletmarktes, der tiefgreifende Veränderungen und weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Die aufgrund jahrelanger, züchterischer Intensivierung und Effizienzsteigerung getrennten Produktionszweige sollen wieder aneinandergekoppelt werden. Der Kreis schliess sich, ganz im Sinne des Bio-Gedankens.

Hier finden Sie die Stellungnahme von Bio Suisse

Die Anbindehaltung ist gemäss Bio-Verordnung und den Richtlinien von Bio Suisse zeitweise möglich. Allerdings nicht bei Ziegen, bei ihnen ist die Anbindehaltung verboten.
Auf Bio-Höfen ist der Anbindestall aber immer gekoppelt mit Auslauf und Weidegang der Tiere; die Tiere haben also regelmässig Bewegung im Freien. Von Frühling bis Herbst an mindestens 26 Tagen pro Monat auf der Weide und während der Winterzeit an mindestens 13 Tagen pro Monat im Auslauf. Dadurch werden Nachteile des Anbindestalles wie die eigeschränkte Bewegungsfreiheit gemildert.

Anbindeställe haben auch Vorteile: Die Tiere sind weniger Rangkämpfen ausgesetzt. Schwache und rangniedrige Tiere erleiden weniger Stress. Der Kontakt des Landwirts mit den Tieren ist intensiver, da er die Tiere regelmässig an- und abbindet. Die Tiere gewöhnen sich dadurch an den Umgang mit den Menschen. So ist jedes Tier ist an seinem Platz mit weniger Stress zugänglich für Pflege, tierärztliche Behandlungen oder Fütterung. Das Sauberhalten des Stalls ist einfacher und es wird weniger Stroh für die Liegeflächen gebraucht.

Bio Suisse ist den Tieren, aber auch den Tierhaltern verpflichtet: Viele kleine Betriebe im Berggebiet und Stufenbetriebe mit drei Ställen im Tal, Maiensäss und auf der Alp sind meist finanziell nicht in der Lage, neue Laufställe zu bauen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Label werden Lebensmittel mit der Bio Suisse Knospe auf Betrieben mit einem gesamtbetrieblichen Ansatz produziert. Dies ist anspruchsvoller, als nur für ein Produkt oder eine Tierkategorie hohe Auflagen zu erfüllen. Knospe-Betriebe produzieren häufig sowohl tierische als auch pflanzliche Produkte. Vom Apfelbaum bis zum Hühnerstall, von der Milch bis zum Rüebli, Knospe Bäuerinnen und -Bauern halten auf dem ganzen Betrieb die strengen Richtlinien ein.

Gejagtes Wild darf nicht als Bio- oder Bio Suisse Knospe-Wild verkauft werden, denn die Bio-Verordnung gilt ausdrücklich nicht für die Jagd und deren Erzeugnisse. Stammen die Wildtiere aber aus einem Schweizer Bio-Betrieb oder einem mit der Bio Suisse Knospe zertifizierten Landwirtschaftsbetrieb, darf deren Fleisch entsprechend gekennzeichnet werden. Rund vierzig Bio-Betriebe halten Wild, vor allem Rot- oder Damhirsche. Diese Zuchttiere unterscheiden sich kaum von wildlebenden Tieren, jedoch kann durch die Gatterhaltung garantiert werden, dass das Futter der Tiere aus biologischem Anbau stammt, dass es nicht gentechnisch verändert und nicht mit chemisch-synthetischen Pestiziden belastet ist.

Die Bio-Verordnung und die Bio Suisse Richtlinien beinhalten keine spezifischen Regelungen zur Schlachtung. Daher ist es umso wichtiger, dass die gesetzlichen Anforderungen den Erfordernissen von Tierschutz und Veterinärmedizin entsprechen. Fleisch mit der Bio Suisse Knospe, das von den Grossverteilern angeboten wird, stammt aus grossen Schlachtbetrieben.

Bio Suisse und diverse Branchenpartner lassen Schlachtbetriebe stichprobenweise durch den Schweizer Tierschutz STS auditieren.

Bio Suisse Knospe-Landwirte, die ihre Tiere selbst vermarkten, lassen sie in der Regel in einer nahegelegenen Kleinmetzgerei schlachten. Die Hof- oder Weideschlachtung, wie sie früher oft praktiziert wurde, ist seit 2020 dank dem Engagement einiger Bio-Landwirte wieder offiziell erlaubt.

Hier finden Sie Informationen zur Weideschlachtung

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