Die Organisationsstruktur des Dachverbands Bio Suisse

Die Knospe gehört den Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern. Deshalb haben sie bei Bio Suisse auch das Sagen: beim Leitbild, bei den Richtlinien und bei Marktfragen.

Vereinszweck und Mitgliedschaft

Unter dem Namen «Bio Suisse, Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB (Zivilgesetzbuch).

Zweck von Bio Suisse ist die Förderung des biologischen bzw. ökologischen Landbaus als umwelt-, tier- und menschengerechte Anbauweise.

Träger von Bio Suisse sind Einzelmitglieder und Kollektivmitglieder. Einzelmitglieder sind Landwirtschaftsbetriebe aus der Schweiz und Liechtenstein, die mit Bio Suisse einen gültigen Knospe-Produktionsvertrag abgeschlossen haben und einem Kollektivmitglied angehören. 

Kollektivmitglieder sind die Mitgliedorganisationen, also regionale, kantonale, überkantonale und nationale Produzent:innen-Organisationen, deren Mitglieder nach den Richtlinien von Bio Suisse oder nach Schweizer Bio-Verordnung produzieren.

Strategische und operative Leitung

Die Bio Suisse Geschäftsstelle mit rund 80 Mitarbeitenden ist die Servicestelle und Informationsdrehscheibe des Dachverbandes der Schweizerischen Bio-Bäuer:innen mit Sitz in Basel. Die Geschäfte werden auf strategischer Ebene vom Vorstand und auf operativer Ebene vom Geschäftsführer geleitet. Der Vorstand stellt den Geschäftsführer an. Der Geschäftsführer und die Leiter:innen der verschiedenen Abteilungen bilden zusammen die Geschäftsleitung.

Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ

Die Kollektivmitglieder/Mitgliedorganisationen stellen die Delegierten für die Delegiertenversammlung (DV). Die DV wählt den Vorstand, die Unabhängige Rekursstelle (URS), die Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die unabhängige Revisionsstelle.

In den Aufgabenbereich der DV fallen u.a. die Genehmigung der Jahresplanung, des Budgets und der Rechnung, Genehmigung der Statuten, Erlass und Änderung der Grundsätze und Ziele in den Richtlinien, die Genehmigung des Leitbilds sowie von Grundsätzen und langfristigen Zielen.

Fachgremien beraten den Vorstand

Der Vorstand wählt die Mitglieder der drei Fachgremien Wissens-, Qualitäts- und Marktgremium. 

Das Qualitätsgremium ist zuständig für die strategische Entwicklung und Auslegung der Richtlinien für die Erzeugung, die Verarbeitung, den Handel, die Vermarktung und den Import von Knospe-Produkten. Es erlässt Weisungen zu den Grundsätzen und Zielen in den Richtlinien und verabschiedet das Sanktionsreglement. 

Das Marktgremium berät den Vorstand bei Marktfragen.

Das Wissensgremium berät den Vorstand in der Entwicklung der Bildungsstrategie und der Forschungsschwerpunkte.

Produzenten und weitere Fachleute in Kommissionen und Fachgruppen

Die Markenkommissionen Anbau (MKA), Verarbeitung und Handel (MKV) sowie Import (MKI) sind zuständig für die Auslegung und Weiterentwicklung der Richtlinien und Weisungen. Die Mitglieder der Markenkommissionen werden vom Vorstand gewählt.

Die Fachgruppen unterstützen und beraten das Produktmanagement der Geschäftsstelle in Fach- und Marktfragen in den verschiedenen Produktgruppen wie Milch, Fleisch oder Gemüse. Die Mitglieder werden vom Geschäftsführer gewählt.

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