Fragen zum Import von Knospe-Produkten

Die Schweizer Landwirtschaft verzeichnete 2021 aufgrund des schlechten Wetters eine historisch schlechte Getreideernte. Davon ist auch der Biolandbau betroffen, insbesondere der Bio-Weizen. Trotz Ausdehnung der Bio-Mahlweizenfläche auf rund 7'300 Hektar (+6.9% gegenüber 2020) fiel die Ernte um 30 Prozent tiefer aus. Um die begrenzte Verfügbarkeit auszugleichen, erteilt Bio Suisse eine befristete Sonderbewilligung bis längstens 31. August 2022. Die Sonderbewilligung wird allen Mühlenbetrieben ausgesprochen. Bei der Vermahlung dürfen demnach maximal 20 Prozent Knospe-Weizen von europäischen Betrieben eingesetzt werden, die nach den Richtlinien von Bio Suisse zertifiziert sind. Das Mehl darf weiterhin mit der Schweizer Knospe ausgelobt werden.

Die Richtlinien von Bio Suisse verlangen bei der Vermahlung 90% Weizen aus der Schweiz – nun sind befristet bis 31. August 80% erlaubt. Wieso darf das Mehl trotzdem mit der Schweizer Knospe ausgelobt werden?
Die Sonderbewilligung ist im Einklang mit der gesetzlichen Swissness-Regel, die einen Mengenanteil von 80% mit Herkunft Schweiz verlangt. Die schlechte Getreideernte ist witterungsbedingt höherer Gewalt geschuldet und die Bewilligung auf wenige Monate befristet.

Wieso kann kein Knospe-Weizen aus Übersee importiert werden?
Gemäss Richtlinien von Bio Suisse muss Knospe-Brotgetreide von europäischen Betrieben stammen, die Knospe-zertifiziert sind.

Rechnet Bio Suisse mit einer Verlängerung der Sonderbewilligung?
Wir gehen davon aus, dass sich die Mühlen bis zum 31. August 2022 bei Bedarf ausreichend mit Knospe-Weizen aus Europa eindecken werden. Wie die Ernte 2022 ausfallen wird, lässt sich an der Richtpreisrunde im Juni abschätzen.

Wie will Bio Suisse einer erneuten Unterversorgung mit Schweizer Knospe-Weizen vorbeugen?
Bio Suisse hat 2021 zusammen mit dem Detailhändler Coop und Swissmill eine Bio-Brotgetreidestrategie formuliert. Diese sieht vor, dass bis 2027 alle Bio-Brote auf Schweizer Knospe-Brote umgestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es zusätzliche Bio-Ackerflächen. Ackerbau-Betriebe, die an einer Umstellung auf Bio interessiert sind, werden derzeit besonders gesucht.

Hier geht es zur Medienmitteilung

Grundsätzlich gelten für die Knospe-Produktion im Ausland die gleichen oder gleichwertige Bestimmungen wie für die Schweizer Knospe-Produktion. Die Richtlinien von Bio Suisse unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von den Mindestvorschriften in den jeweiligen Herkunftsländern, zum Beispiel von der EU-Bio-Verordnung. Speziell hervorzuheben sind die Gesamtbetrieblichkeit, die Schaffung von Flächen zur Förderung der Artenvielfalt oder strenge Limiten in der Düngungsintensität und beim Kupfereinsatz.

Für Kulturen, die es in der Schweiz nicht gibt und für Kleinbauernkooperativen gelten sinngemäss angepasste Richtlinien.

Auch im Ausland werden die Produkte mit der Bio Suisse Knospe auf dem Feld, in der Verarbeitung und im Handel durch unabhängige Organisationen kontrolliert.

Folgende Gründe haben Bio Suisse dazu bewogen, als Dachorganisation der Schweizer Bio-Produzenten auch Bio-Produkte aus dem Ausland unter dem Knospe-Label zu vermarkten:

  • Der Biolandbau hat überall auf der Welt seine Berechtigung. Mit Importen fördert Bio Suisse die Bio-Idee weltweit.
  • Die strengen Richtlinien von Bio Suisse sind weltweit richtungsweisend. Durch die internationale Ausrichtung erhält Bio Suisse auch mehr Gewicht in der Schweiz.
  • Importe ermöglichen Sortimentserweiterungen mit Produkten, die in der Schweiz nicht produziert werden können wie Kaffee, Kakao, Gewürze, Zitrusfrüchte.
  • Der Markt kann gleichmässig versorgt werden, Angebotsschwankungen lassen sich ausgleichen.
  • Der Absatz von Schweizer Produkten wird damit ebenfalls gefördert – zum Beispiel ein Mangojoghurt mit Importfrüchten.
  • Importe und Bio-Importe wird es immer geben. Die Schweiz hat bei Lebensmitteln einen Selbstversorgungsgrad von ca. 50 Prozent. Wenn Importe unter der Bio Suisse Knospe laufen, können die Schweizer Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern mitbestimmen und haben Einfluss.
  • Die Transportdistanz ist für die Gesamtumweltbilanz weniger ausschlaggebend als die Zusammensetzung der Mahlzeit, insbesondere in Bezug auf tierische Produkte.
  • Die Bio Suisse Knospe garantiert eine hohe Qualität im Anbau und in der Verarbeitung. Die Konsumenten können dadurch eine grosse Palette an qualitativen hochstehenden Bio-Produkten erwerben.
  • Die Bio Suisse Knospe ist in erster Linie ein Qualitätslabel. Es gibt sie in zwei unterschiedlichen Ausführungen – mit und ohne Schweizer Kreuz. Durch die klare Deklaration ist für die Konsumenten ersichtlich, woher das Produkt oder die Zutaten kommen.

Grundsätzlich wird nur importiert, was Schweizer Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern nicht (zum Beispiel Kaffee) oder nicht in genügender Menge (zum Beispiel Getreide) produzieren. Der Import wird nur zugelassen, wenn die inländische Produktion nicht ausreicht, bzw. bereits vermarktet ist. Die Verarbeitung findet hauptsächlich in der Schweiz statt.

Frischprodukte aus Übersee sind nur in Ausnahmefällen – etwa bei Mango oder Bananen – zugelassen. Flugimporte sind aber generell ausgeschlossen. Auch im Winter stammt sämtliches Gemüse mit der Knospe aus Europa oder Mittelmeeranrainerstaaten. Beim Import hat das nahe Ausland Priorität. Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nicht importiert werden und Milchprodukte nur in wenigen Ausnahmefällen.

Die Knospe gibt es in drei Ausführungen:

  • Schweizer Knospe-Produkte tragen die Knospe mit Schweizer Kreuz und der Bezeichnung «Bio Suisse».
  • Knospe-Produkte mit über 10 Prozent ausländischer Rohstoffe tragen die Knospe mit der Bezeichnung «Bio» ohne Schweizer Kreuz.
  • Produzenten, die auf Bio umgestellt haben, tragen in den ersten zwei Jahren die Bio Suisse Knospe mit der Bezeichnung «Umstellung».

Lesen Sie hier mehr über die drei Knospe-Label mit «Bio Suisse», «Bio» und «Umstellung».

Knospe-Importe ergänzen das Inlandangebot. Sie werden dann importiert, wenn zu wenig oder keine Schweizer Knospe-Ware verfügbar ist. Dank dieser Regelung steht den Konsument:innen ganzjährig Gemüse und Obst in Bio Suisse-Qualität zur Verfügung. Von dieser Regelung sind aktuell einzig Knospe-Beeren ausgenommen. Diese dürfen von Anfang November bis Ende Februar in der Schweiz nicht vermarktet werden. Zudem gilt für Knospe-Beeren eine Einzelimportbewilligung.

Vermarktungsverbot für Knospe-Beeren von Anfang November bis Ende Februar: Warum hat Bio Suisse dieses Verbot aufgehoben?
Tomaten, Gurken oder Fenchel sind das ganze Jahr über in Knospe-Qualität verfügbar. Dies soll künftig auch bei Knospe-Beeren möglich sein. Es handelt sich um eine befristete Bewilligung von einem Jahr (Okt `21 bis Sept `22). Der Absatz und die Akzeptanz bei konventionellen Beeren im Detailhandel ist auch in den Wintermonaten hoch und steigt von Jahr zu Jahr.

Stehen künftig einheimische Knospe-Beeren in Konkurrenz zu importierten Beeren mit der Bio Suisse Knospe?

Nein. Knospe-Beeren werden dann importiert, wenn zu wenig oder keine Schweizer Knospe-Ware verfügbar ist. Das ist bei den Beeren in erster Linie in den Wintermonaten der Fall. Generell gilt weiterhin: Sind genügend Schweizer Beeren im Angebot, dürfen keine Knospe-Beeren importiert und unter dem Bio Suisse Knospe-Label verkauft werden.

Achtet Bio Suisse auch auf soziale Aspekte bei Knospe-Produzenten im Ausland?
Für Bio Suisse ist die soziale Verantwortung wichtig. Aktuell bestehen Bestrebungen, hier noch weiterzugehen, um potenzielle Mängel in der Sozialpraxis von ausländischen Knospe-Betrieben einfacher und schneller aufzudecken. Dazu arbeitet Bio Suisse neu mit dem deutschen Bio-Anbauverband Naturland zusammen.

Warum bietet Bio Suisse Beeren mit der Knospe auch im Winter an? 
Bio Suisse möchte den Konsument:innen bei Frischprodukten möglichst das ganze Jahr ein Knospe-Vollsortiment anbieten. Bei importiertem Knospe-Gemüse wie Tomaten, Gurken oder Fenchel ist dies seit jeher der Fall. Diese Wahl sollen die Konsument:innen neu auch bei Knospe-Beeren haben.
Im Detailhandel war es auch bis anhin möglich, Bio-Beeren in den Wintermonaten zu verkaufen – allerdings ohne Bio Suisse Knospe. Neu ist, dass Beeren in Knospe-Qualität auch mit der Knospe von Bio Suisse ausgezeichnet sein dürfen. Viele, der schon jetzt importierten Bio-Beeren, werden dann auch unter Knospe-Bedingungen angebaut.

Wann ist Beeren-Saison in der Schweiz?
Schweizer Knospe-Beeren sind von Mai bis September verfügbar. Bio Suisse unterstützt seit 2015 ein Forschungsprojekt beim Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL für frühe und späte Sorten, um auch eine Saisonverlängerung in der Schweiz zu erreichen. Die Fläche an Bio-Beeren wächst jährlich konstant auf tiefem Niveau.

Woher stammen die importierten Knospe-Beeren in den Wintermonaten?
Die meisten werden aus Spanien importiert.

Die sozialen Bedingungen müssen bei Knospe-Betrieben im In- und Ausland eingehalten werden. Die Kontrolle dieser Anforderungen wird schrittweise ausgebaut. Dies ist auch mit Schulungen und Mehraufwand bei der Kontrolle verbunden. Aktuell wird ein externes Sozialaudit bei Gemüse- und Obstbetrieben in Frankreich, Italien, Marokko, Peru, Portugal und Spanien, bei allen Bananenproduzenten und bei türkischen Haselnussproduzenten verlangt. Das heisst, eine unabhängige Kontrollorganisation aus dem sozialen Bereich überprüft zusätzlich zur Bio-Kontrolle die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden. In den anderen Ländern müssen Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden eine Selbstdeklaration ausfüllen. Diese wird bei der jährlichen Bio-Kontrolle stichprobenweise überprüft. Zudem führt Bio Suisse Kontrollbesuche durch, bei denen ebenfalls die Einhaltung der sozialen Bedingungen kontrolliert wird.

Die Bio Suisse Richtlinien müssen im In- und Ausland umgesetzt werden. Die Umsetzung wird in der jährlichen Bio-Kontrolle und bei zusätzlichen Kontrollbesuchen überprüft. Bezüglich ökologischer Nachhaltigkeit muss neben den allgemeinen Bio-Richtlinien folgendes eingehalten werden:

  • Schonung der Bodenfruchtbarkeit, Verhinderung von Erosion
  • Standortgerechte Bewirtschaftung
  • Keine Nutzung von nicht erneuerbaren Wasserressourcen; keine Verschwendung und Verschmutzung von Wasser
  • Keine Abholzung und kein Abbrennen von natürlichen Wäldern bzw. kein Knospe-Anbau auf solchen Flächen
  • Schonung und Pflege der Biodiversität (mindestens 7 Prozent der Fläche als ökologische Ausgleichsfläche)