Die Richtlinien von Bio Suisse – das Handbuch für Schweizer Bio-Qualität

Die Richtlinien regeln, wie Produzenten, Verarbeiter oder Händler vorgehen müssen, wenn sie Produkte mit der Knospe auszeichnen möchten.

Das Buch ist fast 350 Seiten dick, darin sind Sätze zu lesen wie «Obstanlagen müssen ganzjährig begrünt sein» oder «jeder Legehenne müssen mindestens 5m² Weidefläche zur Verfügung stehen». Die Rede ist von den Bio Suisse Richtlinien. Stellt eine Gärtnerei auf Bio-Knospe um oder möchte ein Bäcker Knospe-Brot herstellen, müssen sie sich exakt an diese Richtlinien halten. Zudem müssen sie auch eine jährliche Kontrolle und Zertifizierung bestehen. Die Vorgaben zählen zu den strengsten weltweit und gehen weiter als die Schweizer und europäische Bio-Verordnung. Sie bieten den Konsument:innen die Gewähr, dass Produkte mit der Knospe auch wirklich einen klar definierten Mehrwert enthalten.

Die Bio-Verordnung des Bundes als Basis

Schon im Jahr 1980 haben mehrere Schweizer Bio-Bauerngruppen gemeinsame Anbaurichtlinien beschlossen und die Knospe als Schutzmarke registrieren lassen. Die heutigen privatrechtlichen Richtlinien von Bio Suisse waren geboren. Knapp zwanzig Jahre später hat der Bundesrat die staatlichen Bio-Verordnung beschlossen und damit die Begriffe «biologisch» und «ökologisch» offiziell geschützt. Diese Begriffe dürfen heute nur für Produkte verwendet werden, bei denen mindestens die Einhaltung Bio-Verordnung kontrolliert und zertifiziert wurde. Die Richtlinien von Bio Suisse gehen zum Teil weit über die Bio-Verordnung hinaus, etwa im Bereich der Biodiversität oder bei den Vorgaben zur Wiederkäuerfütterung.

Vorgaben auch für Verarbeiter und Händler

Die Richtlinien von Bio Suisse regeln also einerseits die Qualitätsanforderungen auf den Bio-Höfen. Dabei gelten die Anforderungen für den ganzen Landwirtschafts-Betrieb und nicht nur für einzelne Produktionszweige. Anderseits umfassen die Richtlinien von Bio Suisse auch die vor- und nachgelagerte Stufe: Sie bestimmen etwa, dass zur Pflanzenzüchtung keine Gentechnik verwendet werden darf oder dass die lizenzierten Betriebe Knospe-Lebensmittel schonend verarbeiten und fair handeln müssen. Ebenfalls geregelt sind Verpackung und Markenauftritt.

Die Mitglieder von Bio Suisse haben das letzte Wort

Was genau in den Richtlinien steht, die auch für Import-Produkte mit der Bio-Knospe gelten, beschliessen jährlich die Mitglieder, also die Knospe-Bäuerinnen und -Bauern. Die Delegiertenversammlung befindet über Grundsätze und Ziele, die Markenkommissionen entscheiden über die Details in Weisungen. Ein vom Vorstand eingesetztes Qualitätsgremium legt zudem die Richtlinien im Detail aus. Auch die Delegierten selbst bringen Änderungsvorschläge ein. Sind die Änderungen beschlossen, müssen alle Knospe-Produzenten und -Lizenznehmer sie innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen und auch kontrollieren und zertifizieren lassen.

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