Inkraftsetzungen mit Einspracherecht

Inkraftsetzung der Weisungsänderungen 2027

Das Bio Suisse Qualitätsgremium setzt die neuen und geänderten Weisungen in den Bio Suisse Richtlinien per 1. Januar 2027 in Kraft. Eine detaillierte Auflistung der geänderten Kapitel ist im Formular zur Einsprache zu finden.

Hinweise zur Handhabung der Inkraftsetzungsdokumente

Mitgeltende Anhänge zu den Bio Suisse Richtlinien

Beiblatt Praxisrelevante Änderungen | Pflanzenvermehrung Kapitel 2.2

Einsprache gegen die Inkraftsetzung der Weisungen 2027

Einsprachen können ausschliesslich per Mail bis am 14. September 2026 eingereicht werden. Das Einspracheformular kann direkt im PDF ausgefüllt werden. Die Kapitel-/Artikelnummern können angekreuzt werden und das Feld «Kommentar/Begründung» ausgefüllt (nach ausfüllen abspeichern). Falls möglich, gerne mit Begründung direkt im PDF oder einem zusätzlichen Schreiben einreichen. Das Formular bitte am Ende des Dokuments unterschreiben.

Mail: verband@bio-suisse.*ch (Eingangsbestätigung folgt)

Termine für die Einigungsgespräche

Um die Einigungsgespräche effizienter zu gestalten und allen Beteiligten mehr Zeit für ihre Entscheidungen zu geben, werden jew. zwei fixe Termine im Voraus festgelegt:

  • 1. Termin: Dienstag, 29. September 2026, nachmittags
  • 2. Termin: Mittwoch, 7. Oktober 2026, nachmittags

Frist für die Rückmeldung/Entscheidung der Mitgliedorganisationen:

  • Mittwoch, 21. Oktober 2026

Wie entstehen eigentlich Weisungsänderungen?

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