Inkraftsetzungen mit Einspracherecht

Die Frist für die Einsprache zu den geplanten Weisungsänderungen 2025 ist am 12.09.2024 abgelaufen

Bei folgenden Kapiteln sind mit mindestens drei Einsprachen Rekurse zustande gekommen:

Teil II:

  • 4.1.4 - Schlachtung (Tierhaltung)
  • 4.1.4 - Tiertransporte durch nicht gewerbsmässige Fahrer (Tierhaltung) 
  • 5.5.6.3 - Ställe und Herdengrösse (Mastgeflügel)
  • 5.8.6 - Futter (Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse)
  • 5.8.10 - Eigenschaften der Bienenstöcke

Teil III:

  • 4.1.3 - Schlachtung (Allgemeine Anforderungen zu Fleisch und Fleischerzeugnissen) 

Wir werden im Oktober Gespräche mit den Rekurrent:innen organisieren, mit dem Ziel, zu einer Einigung zu kommen. Weitere Informationen folgen.

Inkraftsetzung der Weisungsänderungen für 2025

Das Bio Suisse Qualitätsgremium setzt die neuen und geänderten Weisungen in den Bio Suisse Richtlinien per 1. Januar 2025 in Kraft. Eine detaillierte Auflistung der geänderten Kapitel ist im Formular zur Einsprache zu finden.

Hinweise zur Handhabung der Inkraftsetzungsdokumente

Mitgeltende Anhänge zu den Bio Suisse Richtlinien

Einsprache gegen die Inkraftsetzung der Weisungen vom 15. Juli 2024

Einsprachen können vorzugsweise per Mail bis am 12. September 2024 an verband@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch eingereicht werden.

Postalisch: Verbandsmanagement / Gestion de la fédération Bio Suisse, Peter Merian-Strasse 34, 4052 Basel


Wie entstehen Weisungsänderungen?

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