Inkraftsetzungen mit Einspracherecht

Einsprachen Inkraftsetzung Weisungen 2026

Die Frist für die Einsprache zu den geplanten Weisungsänderungen 2026 ist am 12. September 2025 abgelaufen. Bei folgenden Kapiteln ist mit mindestens drei Einsprachen ein Rekurs zustande gekommen:

Teil II:

  • 5.5.2.1 / 5.5.2.2 / 5.5.2.3/ 5.5.2.7 Elterntiere / Bruteier / Küken / Lenkungsabgaben bei Küken und Bruteiern

Die Einigungsgespräche werden am 1. oder 7. Oktober (jew. nachmittags) stattfinden. Die Frist für die Rückmeldung/Entscheidung der Mitgliedorganisationen danach ist der 21. Oktober 2025.
An der Herbst-PK wird ebenfalls über den Stand der Dinge informiert.

Inkraftsetzung der Weisungsänderungen 2026

Das Bio Suisse Qualitätsgremium setzt die neuen und geänderten Weisungen in den Bio Suisse Richtlinien per 1. Januar 2026 in Kraft. Eine detaillierte Auflistung der geänderten Kapitel ist im Formular zur Einsprache zu finden.

Wichtige Information

Rückzug von zwei Weisungsänderungen aus dem Vernehmlassungsprozess 2025.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Hinweise zur Handhabung der Inkraftsetzungsdokumente

Mitgeltende Anhänge zu den Bio Suisse Richtlinien

Einsprache gegen die Inkraftsetzung der Weisungen 2026

Einsprachen können vorzugsweise per Mail bis am 12. September 2025 an verband@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch eingereicht werden.

Postalisch: Verbandsmanagement / Gestion de la fédération Bio Suisse
Peter Merian-Strasse 34, 4052 Basel

Neu

Fixe Termine für Einigungsgespräche

Um die Einigungsgespräche effizienter zu gestalten und allen Beteiligten mehr Zeit für ihre Entscheidungen zu geben, werden ab diesem Jahr jew. zwei fixe Termine im Voraus festgelegt:

  • 1. Termin: Mittwoch, 1. Oktober 2025, nachmittags
  • 2. Termin: Dienstag, 7. Oktober 2025, nachmittags

Frist für die Rückmeldung/Entscheidung der Mitgliedorganisationen:

  • Dienstag, 21. Oktober 2025

Wie entstehen eigentlich Weisungsänderungen?

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