Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erreichen oder zu verbessern. Konservierungsmittel verlängern beispielsweise die Haltbarkeit, Farbstoffe verändern oder verbessern das Aussehen, Geschmacksverstärker beeinflussen den Geschmack und Emulgatoren sowie Verdickungsmittel können die Konsistenz beeinflussen. Wie werden diese Lebensmittelzusatzstoffe bei Knospe-Produkten eingesetzt?
Lebensmittelzusatzstoffe machen viele Produkte länger haltbar, sicherer und attraktiver. Doch was steckt hinter den E-Nummern, die wir auf Verpackungen finden – und warum lässt Bio Suisse nur wenige der über 300 verfügbaren Lebensmittelzusatzstoffe zu?
Was sind Zusatzstoffe?
Die Knospe lässt nur 34 Zusatzstoffe zu
Knospe-Produkte werden aus Knospe-Rohstoffen und -Zutaten hergestellt. Diese Produkte werden möglichst ohne Zusatzstoffe verarbeitet, es sei denn, der Einsatz dieser Stoffe ist technologisch notwendig. Knospe-Produkte sind ausserdem frei von zugesetzten Farb- und Aromastoffen. Auch Vitamine dürfen bei der Verarbeitung von Knospe-Lebensmitteln nicht hinzugefügt werden. Zudem sind chemisch-synthetische Stoffe zur Herstellung von Knospe Produkten untersagt.
Kurz: Hochwertige Knospe-Zutaten, weniger Zusatzstoffe - mehr Geschmack.
Für Bio-Produkte mit der Knospe sind nur 34 Zusatzstoffe zugelassen. Von diesen sind 30 natürlichen Ursprungs (organisch oder mineralisch), d.h. sie kommen in der Natur vor. Die Zusatzstoffe sind produktbezogen zugelassen, sprich: Ist ein Zusatzstoff wie Pektin für ein Produkt wie Süssspeisen und Dessert zugelassen, heisst das nicht automatisch, dass er auch in anderen Produkten verwendet werden darf.
Zum Vergleich: In der konventionellen Lebensmittelproduktion sind über 300 Zusatzstoffe zugelassen. Für Bio-Lebensmittel ohne Knospe sind 55 Zusatzstoffe zugelassen.
Geschmack statt Kosmetik: Die Verarbeitungsprinzipien für Knospe-Produkte
Konsument:innen von Produkten mit dem Knospe-Logo können sich darauf verlassen, dass die Lebensmittel hohe Anforderungen erfüllen und zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen können. Die Lebensmittel kommen ohne überflüssige Zusatzstoffe aus und sind möglichst schonend verarbeitet.
Für Knospe-Produkte gelten die folgenden Verarbeitungsprinzipien:
Qualität geht vor
Die Quantität geht nicht auf Kosten der Qualität. Knospe-Lebensmittel sollen schmecken und gesundheitlich wertvoll sein.
Echte Rohstoffe, Zutaten und Produkte
Knospe-Produkte werden aus Knospe-Zutaten hergestellt, die aus Bio-Knospe-Landwirtschaft stammen. Sie sind frei von Farb- und Aromastoffen und werden nicht mit Vitaminen angereichert. Verboten sind ausserdem gentechnische veränderte Rohstoffe.
Möglichst wenig Extras
Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel werden nur genutzt, wenn sie technologisch notwendig sind und nicht durch eine natürliche Zutat ersetzt werden können. Zum Beispiel wird für die Säuerung bei Kaltgetränken Zitronensäure (E 330) nur dann zugelassen, wenn die Säuerung nicht mit Zitronensaft oder Zitronensaftkonzentrat erfolgen kann. Für die Nutzung gelten produktbezogene Vorschriften.
Schonende Verarbeitung
Wertvolle Rohstoffe sollen erhalten bleiben. Unnötige Verarbeitungsschritte werden vermieden.
Verarbeitung in der Schweiz
Grundsätzlich sollen Knospe-Produkte in der Schweiz verarbeitet werden. Ausnahmen sind erlaubt, wenn es sinnvoll oder notwendig ist – zum Beispiel bei einfachen Verarbeitungsschritten direkt im Ursprungsland der Rohstoffe oder bei Produkten mit geschützter Ursprungsbezeichnung.
Keine Flugtransporte
Für Knospe-Produkte gilt Flugverbot. Eine Ausnahme gilt für Vanille. Für eines der beliebtesten und teuersten Gewürze ist der Transport per Frachtschiff zu riskant – Piraterie ist einer der Gründe dafür.
Keine Täuschung
Knospe-Produkte erfüllen die berechtigten Erwartungen.
Zum Beispiel: Knospe Erdbeer-Joghurt vs. konventioneller Erdbeer-Joghurt
Was macht den Unterschied? Beim Knospe-Joghurt wird nichts vorgetäuscht. Farbe und Geschmack kommen allein aus den Früchten.
Ein Blick auf die Zutatenliste zeigt, wie unterschiedlich Bio- und konventionelle Produkte zusammengesetzt sein können. Zum Vergleich stehen hier zwei Erdbeer-Joghurts: einer mit der Knospe und einer aus konventioneller Produktion. Entscheidend ist dabei auch, wie Geschmack, Farbe oder Konsistenz entstehen. Bio-Produkte enthalten kaum Zusatzstoffe.
| Knospe Erdbeer-Joghurt | Konventioneller Erdbeer-Joghurt | |
| Zutaten | Vollmilch*, Erdbeeren*, Milchprotein*, Maniokstärke, Zitronensaftkonzentrat* | Milch, Erdbeeren, modifizierte Wachsmaisstärke (E 1142), Randensaftkonzentrat, Zitronensaftkonzentrat, Aroma |
| Verdickungsmittel | Natürliche biologische Stärke aus Maniok | Modifizierte Maisstärke |
| Farbstoff | Nicht zugelassen. Farbe kommt ausschliesslich von den Erdbeeren. | Randensaftkonzentrat verstärkt die rote Farbe. |
| Aroma | Nicht zugelassen. Erdbeergeschmack kommt ausschliesslich von den Erdbeeren. | Aroma verstärkt den Erdbeergeschmack. |
*Knospe-Zutaten
Was macht den Unterschied? Beim Knospe-Joghurt wird nichts vorgetäuscht. Farbe und Geschmack kommen allein aus den Erdbeeren.
Zum Beispiel: Vanilleglace im Vergleich
| Knospe | Konventionell | |
| Zutaten | Rahm*, Vollmilch*, Rohrohrzucker*, Glucosesirup*, Eigelb*, Magermilchpulver*, Milchprotein*, Weizen*, Maisstärke*, Vanilleextrakt*, Johannisbrotkernmehl (E 410), Vanillesamen*, Wasser | Magermilch, Rahm, Glucose, Glucosesirup, Zucker, Mono- und Diglyceride von Fettsäuren (E 471), Johannisbrotkernmehl (E 410), Carragen (E 407), Vanilleextrakt, Vanillesamen, Beta-Carotin (E 160a), Stärke |
| Emulgatoren/ Stabilisatoren | Biologisch: Johannisbrotkernmehl (E 410) | Mono- und Diglyceride von Fettsäuren (E 471), Carrageen (E 407), Johannisbrotkernmehl (E 410) |
| Farbstoffe | Nicht zugelassen. Farbe kommt ausschliesslich von der Vanille und vom Eigelb. | Beta-Carotin (E 160a) verstärkt die Farbe. |
| Aroma | Nicht zugelassen. | Wird zugesetzt. |
*Knospe-Zutaten
Was macht den Unterschied?
Die Zutaten: Knospe-Glace besteht ausschliesslich aus hochwertigen biologisch produzierten Knospe-Zutaten und einem natürlichen, biologischen Zusatzstoff. In konventioneller Glace werden konventionelle Zutaten und zahlreiche, konventionelle Zusatzstoffe verwendet.
Was hat es mit E-Nummern auf sich?
Auf Lebensmittelverpackungen sind Zusatzstoffe ausgewiesen: Bezeichnet wird entweder die Funktionsklasse in Kombination mit einer E-Nummer (z.B. Säureregulator E 330) oder die Funktionsklasse zusammen mit der Bezeichnung (z.B. Säureregulator Zitronensäure).
Sämtliche mit E-Nummern gekennzeichneten Zusatzstoffe sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf ihre Sicherheit, sprich auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft, und für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Das E steht für Europa. Zusatzstoffe werden in verschiedene Funktionsklassen eingeteilt. Es gibt insgesamt 27 verschiedene Funktionsklassen von Zusatzstoffen.
Zusatzstoffe im Überblick
Farbstoffe und Konservierungsmittel
Farbstoffe verleihen Lebensmitteln eine intensivere Farbe. Beispiele sind Curcumin (E 100) und Cochenille (E 120). Farbstoffe sind in Knospe-Lebensmitteln nicht erlaubt, um Verbraucher:innen nicht zu täuschen. So sieht ein Erdbeer-Joghurt mit der Knospe blasser aus als eines mit vergleichbarem Fruchtanteil und hinzugefügtem Farbstoff.
Konservierungsmittel verhindern das Wachstum von Mikroorganismen wie Bakterien und Pilzen und verlängern somit die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Beispiele hierfür sind Sorbinsäure (E 200) und Benzoesäure (E 210), die Bio Suisse nicht zulässt. Erlaubt ist dagegen das Haltbarmachen mit natürlicher Zitronensäure, etwa bei Eistee oder Konfitüre.
Süssstoffe und Geschmacksverstärker
Süssstoffe bieten eine süsse Note ohne den Kaloriengehalt von Zucker. Sie sind daher insbesondere in Light-Lebensmitteln und -Getränken zu finden. Steviolglycoside (E 960) sind natürliche Süssstoffe, während Sucralose (E 955) ein synthetischer Süssstoff ist. Für Bio-Produkte mit der Knospe sind Süssstoffe nicht zugelassen.
Geschmacksverstärker intensivieren den Umami-Geschmack von Lebensmitteln. Mononatriumglutamat (E 621) ist ein bekanntes Beispiel, das jedoch bei empfindlichen Personen Unverträglichkeiten hervorrufen kann. Künstlich hergestelltes Glutamat ist bei Bio Suisse nicht zugelassen. Der Geschmack bei Knospe Produkte kommt vom Rohstoff selbst. Hefextrakt ist jedoch erlaubt – darin kommt natürlicherweise auch Glutamat vor. Geschmacksverstärker wie Hefeextrakt werden nur äusserst zurückhaltend eingesetzt.
Verdickungs- und Geliermittel
Verdickungsmittel werden auch als Dickungsmittel oder Bindemittel bezeichnet. Es handelt sich dabei um Stoffe, mit denen Wasser gebunden werden kann. Sie werden Lösungen zugegeben, um deren Viskosität zu erhöhen. In gewissen Knospe-Produkten findet sich beispielsweise das Verdickungsmittel E 410, Johannisbrotkernmehl, welches unter anderem in Desserts und Saucen verwendet wird. Dieses natürliche Verdickungsmittel wird aus den Samen des Johannisbrotbaumes gewonnen und muss bei der Verwendung in Knospe-Produkten biologisch zertifiziert sein.
Geliermittel: Unter den Verdickungsmitteln finden sich auch die sogenannten Geliermittel. Auch sie binden Wasser. Zudem führen sie dazu, dass eine Flüssigkeit geliert. Nach den Bio Suisse Richtlinien dürfen beispielsweise biologisches Agar-Agar und Pektin als Geliermittel verwendet werden. Agar-Agar wird aus Algen gewonnen und Pektin aus den Schalen von Zitrusfrüchten.
Emulgatoren und Stabilisatoren
Emulgatoren ermöglichen das Mischen von üblicherweise nicht mischbaren Flüssigkeiten wie Öl und Wasser. Lecithin (E 322) ist ein häufig verwendeter Emulgator. In Knospe-Mandeldrink darf biologisches Lecithin beispielsweise als Emulgator eingesetzt werden.
Stabilisatoren helfen dabei, die Textur und Konsistenz von Lebensmitteln zu bewahren. Carrageen (E 407) beispielsweise stabilisiert Milchproteine in Milchprodukten. Nach den Bio Suisse Richtlinien sind Stabilisatoren für Knospe-Lebensmittel verboten.
Säureregulatoren
Säureregulatoren dienen dazu, den Säuregrad von Lebensmitteln zu verändern, zu stabilisieren oder aufrechtzuerhalten. Sie beeinflussen damit sowohl den Geschmack als auch die Haltbarkeit von Produkten. Ein bekannter Säureregulator ist unter anderem Zitronensäure (E 330). Dieses natürliche Säuerungsmittel kommt in vielen Früchten vor und darf produktspezifisch auch in Knospe-Produkten verwendet werden. Allerdings darf nur die rein mikrobiologische Form verwendet werden.
Überzugsmittel
Überzugsmittel werden auf die Oberfläche von Lebensmitteln aufgetragen und bilden einen schützenden oder glänzenden Überzug. Sie schützen Produkte vor Feuchtigkeitsverlust, verlängern die Haltbarkeit und verleihen ihnen ein ansprechendes Aussehen. Bienenwachs (E 901) und Carnaubawachs (E 903), gewonnen aus den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme, werden beispielsweise zum Überziehen von Süsswaren verwendet. In Knospe-Produkten ist Bio-Carnaubawachs für einige Produkte als Überzugsmittel zugelassen. Synthetische Überzugsmittel sind bei Knospe-Produkten verboten.
Zum Beispiel: Fruchtgummi konventionell vs. Knospe
| Knospe | Konventionell | |
| Zutaten | Glukosesirup*, Zucker*, Wasser, Speisegelatine, Fruchtsaftkonzentrate* (Zitrone*, Orange*, Himbeere*, Erdbeere*), Gelatine*, Zitronensäure (E 330), Orangenöl*, Zitronenöl*, Überzugsmittel (E 903) | Glukosesirup, Zucker, Wasser, Traubensaft aus Konzentrat, Gelatine, Zitronensäure (E 330), Pektin (E 440), Kurkumin (E100), Chlorophyllin (E 141), Capsanthin (160c), Schwarzkarottensaftkonzentrat, Aroma, Überzugsmittel Carnaubawachs (E 903) |
| Säureregulator | Zitronensäure (E330) | Zitronensäure (E330) |
| Verdickungsmittel | Biologische Gelatine | Pektin (E440), Gelatine |
| Farbstoffe | Nicht zugelassen. | Kurkumin (E100), Chlorophyllin (E 141), Capsanthin (160c) |
| Überzugsmittel | Biologisches Carnaubawachs (E 903) | Carnaubawachs (E 903) |
| Aroma | Nicht zugelassen. | Aroma wird zugesetzt. |
*Knospe-Zutaten
Der Unterschied: Knospe setzt auf Fruchtsaftkonzentrate und natürliche Knospe-Zitrusschalenöle. Farbe und Aromastoffe werden nicht zugegeben.