- Anmeldung bei Bio Suisse (= Jahr der Anmeldung)
- Anmeldung bei einer von Bio Suisse anerkannten Kontrollstelle (BTA oder bio.inspecta)
-
Unterschreiben eines Kontrollvertrages mit der Kontrollstelle bis 30.04. im Jahr der Anmeldung.
-
Erstes Umstellungsjahr startet.
- Kontrolle bei Ihnen vor Ort im Verlauf des ersten Jahres Umstellungsjahres. Es wird empfohlen, dass bereits im ersten Umstellungsjahr die Wachskontrolle gezogen wird, um im Falle möglicher Rückstände Massnahmen bis zur Zertifizierung umsetzen zu können.
- Produktionsvertrag unterschreiben und an Bio Suisse administration@bio-suisse. schicken und Anmeldung bei einer chMitgliederorganisation (MO) der Wahl.
- Einreichen der Etiketten an Bio Suisse zur Kontrolle der Vorgaben. An tikette@bio-suisse. bis zum 31.12. des ersten Umstellungsjahres. ch
- Zweite Kontrolle bei ihnen vor Ort erfolgt bis Mai des zweiten Jahres. Falls noch keine Wachskontrolle im ersten Jahr gemacht wurde, wird diese nun gezogen und die Kontrolle findet spätestens bis März statt.
- Bei erfolgreicher 2. Kontrolle bekommen Sie ein Knospe-Zertifikat. Das Zertifikat berechtigt sie zur Vermarktung des Honigs nach der ersten Ernte im zweiten Jahr mit der Knospe.
Info