Braucht es für alle Kulturen einen Anbauvertrag?
Für Ölsaaten, Zuckerrüben, spezielle Ackerkulturen (inkl. Speisehafer) sowie Umstellungsmahlweizen ist ein Abnahmevertrag zwingend. Für alle Kulturen wird vor jeder Aussaat eine Absprache mit den Abnehmer:innen unbedingt empfohlen.