Knospe-Ackerbaubeiträge 2024

Jedes Jahr investiert Bio Suisse Beiträge der Knospe-Ackerbäuerinnen und -bauern in verschiedene Projekte zur Weiterentwicklung des Bioackerbaus. Neben den bereits laufenden mehrjährigen Projekten stehen für das Jahr 2024 rund 200'000 Franken an Fördergeldern für neue Projekte zur Verfügung.

Schwerpunkte 2024

Bioackerbauflächen sind sehr gesucht, da die Nachfrage nach inländischen Bioackerbaufrüchten kontinuierlich wächst. Deswegen werden für die Eingabe 2024 Projekte priorisiert, die wichtige Themen bei den gesuchten Kulturen aufnehmen. Hohes Gewicht erhalten beispielsweise Forschungsprojekte zu Körnerleguminosen für die menschliche Ernährung oder Sortenversuche zu Zuckerrüben. Auch Forschungsprojekte zu Weizen, Kartoffeln, speziellen Ackerkulturen und kulturübergreifenden Fragestellungen sollen weiterhin gefördert werden.

Auswahlkriterien

Bewerberinnen und Bewerber können pro Thema nur einen Antrag für eine Projektdauer von maximal vier Jahren einreichen. Es gelten folgende Kriterien:

  • Flächenmässige Bedeutung für den Biolandbau oder Potenzial für eine grössere Fläche
  • Forschungsbedarf zu ackerbaulichen Herausforderungen
  • Nachfrage auf dem Markt und Marktpotential
  • Bedeutung für die Diversität in der Fruchtfolge
  • Imagewirkung für den Biolandbau (neue Absatzkanäle)
  • Innovation (Agrodiversität)

Investitionen in Maschinen oder Anlagen werden nicht finanziert. Die Projekte sollen einen wissenschaftlichen Charakter aufweisen und die gewonnenen Erkenntnisse den Knospe-Produzentinnen und -Produzenten im Rahmen von Flurgängen oder via Publikationen in Fachmedien zugänglich gemacht werden. Die Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut oder der kantonalen Beratung ist von Vorteil.

Vergabe und Beitragszahlungen

In einem ersten Schritt beurteilt die Fachgruppe Ackerkulturen von Bio Suisse die eingereichten Projektanträge. In einem zweiten Schritt verabschiedet das Wissensgremium, das dem Vorstand von Bio Suisse untersteht, die Vorschläge. Die Auszahlung der Projektbeiträge erfolgt jährlich, jedoch erst nach Einreichung und Absegnung des für jedes Förderprojekt obligatorischen Zwischenberichts.

Fristen und Antragsformular

Die Projekte werden jeweils im Frühling für das Folgejahr vergeben: Antragstellerinnen und -steller können ihre Projekte bis 12. Februar 2023 einreichen. Im April werden die Antragsstellenden informiert, welche Projekte unterstützt werden. Alle Antragsstellerinnen und -steller müssen ihr Projekt via offizielles Antragsformular einreichen.

Unterstützte Projekte