Die nächste Ausschreibung für Projekte mit Start 2028 finden Sie hier ab Herbst 2026.
Bio Suisse investiert Beiträge der Knospe-Ackerbäuerinnen und -bauern in verschiedene Projekte zur Weiterentwicklung des Bioackerbaus.
Ausschreibung für neue Projekte ab 2028
Allgemeine Auswahlkriterien
Bewerberinnen und Bewerber können pro Thema nur einen Antrag für eine Projektdauer von maximal vier Jahren einreichen. Schwerpunktthemen und Prioritäten für gesuchte Projekte werden mit jeder Ausschreibung definiert. Allgemein gelten folgende Kriterien:
- Flächenmässige Bedeutung für den Biolandbau oder Potenzial für eine grössere Fläche
- Forschungsbedarf zu ackerbaulichen Herausforderungen
- Marktpotential und Nachfrage
- Bedeutung für die Diversität in der Fruchtfolge
- Imagewirkung für den Biolandbau (neue Absatzkanäle)
- Innovation (Agrodiversität)
Weitere wichtige Hinweise:
- Investitionen in Maschinen oder Anlagen werden nicht finanziert.
- Feldversuche müssen auf Bioflächen stattfinden.
- Der Wissenstransfer in die Praxis ist zentral und soll einen relevanten Teil des Budgets ausmachen. Im Antrag ist darzustellen, wie die gewonnenen Erkenntnisse den Knospe-Betrieben zugänglich gemacht werden.
- Die Projekte sollen wissenschaftlich fundiert sein. Eine Zusammenarbeit mit einem Forschungsinstitut oder der kantonalen Beratung ist deswegen von Vorteil.
- Eine Co-Finanzierung ist aus Gründen der breiteren Abstützung des Projektes wünschenswert.
Vergabe und Beitragszahlungen
Pro Thema ist ein Antrag für maximal vier Jahre möglich. Bisherige Projekte wurden im Schnitt mit 15 000 Franken jährlich unterstützt.
Die eingereichten Projektanträge werden zunächst von der Fachgruppe Ackerkulturen von Bio Suisse beurteilt. Anschliessend verabschiedet das Wissensgremium, das dem Vorstand von Bio Suisse untersteht, die Förderempfehlungen.
Die Auszahlung der Projektbeiträge erfolgt jährlich. Für jedes Jahr ist ein Zwischen- resp. Abschlussbericht über den aktuellen Projektfortschritt einzureichen (siehe Vorlagen unten). Die Berichte werden von den zuständigen Gremien geprüft.
Fristen und Antragsformular
Die Projekte werden jeweils im Frühling für das Folgejahr vergeben: Antragstellerinnen und -steller können ihre Projekte bis 12. Februar des Vorjahres einreichen. Im April werden die Antragsstellenden informiert, welche Projekte unterstützt werden. Alle Antragsstellerinnen und -steller müssen ihr Projekt via offizielles Antragsformular einreichen.
Alle Anträge sind mit der offiziellen Vorlage per Mail an kabb@bio-suisse.ch einzureichen.
Welche Projekte werden bereits unterstützt?
Aktuell laufende oder in den letzten Jahren abgeschlossene Projekte finden sie hier: