Richtpreise für Bio-Futtergetreide angepasst

Anlässlich der Bio Suisse Richtpreisrunde vom 19. Mai 2021 haben Produzentenvertreter, Mischfutterhersteller und Importeure die Richtpreise für Knospe-Futtergetreide angepasst. Für Gerste, Hafer, Triticale, Futterroggen, Futterweizen und Körnermais bleiben die Richtpreise unverändert. Bei Soja, Lupinen, Ackerbohnen und Eiweisserbsen ergibt sich aus den Änderungen in den Richtpreisen und den Förderbeiträgen für den Produzenten eine Erhöhung um zwei Franken pro Dezitonne.

Produzenten und Verarbeiter haben sich im Rahmen der Richtpreisrunde auf eine Erhöhung der Produzentenrichtpreise bei Knospe-Körnerleguminosen geeinigt. Die Übernahmebedingungen 2021 entsprechen den Bestimmungen des Branchenverbandes swiss granum.

Marktsituation Futtergetreide und tierische Bio-Produkte

Wie schon in den Vorjahren ist das inländische Angebot an Bio-Futtergetreide 2020 dank zusätzlicher Betriebe und Ackerflächen erneut gestiegen. Aus der Ernte 2020 konnten 35'102 Tonnen Futtergetreide übernommen werden. Das entspricht gegenüber 2019 einer Steigerung von rund 3% .

Damit liegt der Anteil an inländischem Futtergetreide jetzt bei 80.65%. Gleichzeitig ist der Bedarf für Mischfutter im selben Zeitraum um 2.5% gestiegen. Dieser Zuwachs widerspiegelt das ungebremste Absatzwachstum von Schweizer Bio-Produkten tierischen Ursprungs wie Milch, Fleisch und Eier.

Massnahmen für Gerste, Hafer, Triticale, Futterroggen und Körnermais

Da bei Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen eine Vollversorgung möglich und auch beim Körnermais eine hohe Inlandversorgung zu erwarten ist, wurden wie im Vorjahr folgende Massnahmen beschlossen: Eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware Gerste, Hafer, Triticale und Futterroggen ab dem 15. Juli 2021 und für Körnermais ab dem 30. September 2021 sowie die eingeschränkte Vermarktung von inländischer Umstellware ab Ernte 2021 mit einem Rückbehalt auf den Richtpreis. Die Höhe des Rückbehaltes resultiert aus der Differenz zwischen konventionellem Preis und Bio-Richtpreis.

Ab 1. Januar 2022 gilt die Richtlinie für die Wiederkäuerfütterung mit 100 Prozent Futter aus der Schweiz. Die Prognose für den Getreideabsatz ist heute deshalb ungewiss. Die Bio-Futtermittel-Branche rechnet mit Auswirkungen auf Gerste und Triticale. Darum wird dieses Jahr ein zusätzlicher Rückbehalt von CHF 3.-/dt auch auf Vollknospe-Gerste und -Triticale eingeführt. Diese Rückbehalte werden bei einer allfälligen Überversorgung zur Deklassierung verwendet.

Förderung von Körnerleguminosen

Der Einsatz der Körnerleguminosen wird mit der Richtlinienverschärfung in der Wiederkäuerfütterung ab 2022 wichtiger. Dadurch ist der Absatz für Körnerleguminosen für 2021 schon gesichert. Es wurde entschieden, Lupinen und Soja neu mit CHF 32.-/dt (2020 CHF 35.-) und Ackerbohnen und Eiweisserbsen weiterhin mit CHF 3.-/dt zu fördern. Bei allen Körnerleguminosen wurde der Richtpreis angehoben als klares Zeichen den Anbau auszudehnen. Aus Sicht des Marktes wird der Körnerleguminosenanbau in Mischkultur gewünscht.

Richtpreise für Knospe-Getreide 2021

Futtergetreide / Körnerleguminosen (in CHF/dt)

Futterweizen 83.00
Gerste 76.00
Hafer 62.00
Triticale 77.00
Körnermais 82.00
Eiweisserbsen 87.00 + 3.00 Ausgleichbeitrag = Total 90.00
Ackerbohnen 77.00 + 3.00 Ausgleichbeitrag = Total 80.00
Lupinen 99.00 +32.00 Förderbeitrag = Total 131.00
Soja 110.00 +32.00 Förderbeitrag = Total 142.00
Futterroggen 74.00
Mischkultur Körnerleguminose mit Getreide Preis gemäss gewichtetem Durchschnitt aus beiden Komponenten

Rückbehalt auf Inland-Futtergetreide

Auf sämtlichem Inland-Futtergetreide wird wie bisher ein Rückbehalt von CHF 1.-/100 kg vom Richtpreis abgezogen. Der Rückbehalt ist zweckgebunden und dient der Produktionsförderung der inländischen Körnerleguminosen. Der Rückbehalt wird von den Sammelstellen eingezogen. Eine Importabschöpfung auf dem Futtergetreide wird auch im Getreidejahr 21/22 nicht erhoben, um das Mischfutter nicht zu verteuern.

Auswuchsgetreide

Weizen CHF 76.00 /100 kg (bei Fallzahl unter 120 s nach Absprache mit dem Abnehmer); Roggen: CHF 74.00 /100 kg (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer); Dinkel: CHF 54.00/ 100 kg (bei grossen Mengen nach Absprache mit dem Abnehmer).

Abnahme Reglement Futtergetreide

Bio Suisse hat zusammen mit den Branchenteilnehmenden am Reglement Bio-Futtergetreide gearbeitet. So wurden neu inhaltliche Anpassungen des Reglements im Zusammenhang mit den neuen Fütterungsrichtlinien bei den Wiederkäuern sowie zu Massnahmen bei temporärem Überangebot vorgenommen. Das Reglement wurde vom Vorstand Bio Suisse am 4. Mai 2021 verabschiedet.

Aktuelle Preise und Übernahmebedingungen: www.bioaktuell.ch

21. Mai 2021
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