Neue Gentechniken: Bio-Branche braucht Klarheit

Bio Suisse kritisiert den riskanten Weg, den die nationalrätliche Kommission mit ihrem Entscheid zum Gentechnikgesetz heute eingeschlagen hat. Im Biolandbau sind gentechnisch veränderte Organismen nicht zugelassen.  Wird nun Gentechnik durch die Hintertür erlaubt, schafft das Unsicherheit für die Produzent:innen und gefährdet das Vertrauen der Konsument:innen in Schweizer Produkte.

Die wichtigsten Schweizer Nahrungsmittel-Label schliessen den Einsatz von Gentechnik aus: Neben Bio Suisse auch Käfer, Suisse Garantie und Grüner Teppich. Allein die Schweizer Bio-Branche erwirtschaftet einen Jahresumsatz von mehr als 4 Milliarden Schweizer Franken. Schweizer Konsument:innen entscheiden sich bewusst für Schweizer Produkte, weil diese GVO-frei sind.

Wird nun ein Teil der Gentechniken wie CRISPR/Cas aus dem Gesetz entfernt, müssen die Risiken nicht mehr geprüft werden. Die Produkte müssten nicht einmal mehr als GVO deklariert werden. Auf der Strecke bleiben damit Planungssicherheit, Konsumentenvertrauen und Wahlfreiheit.

Eindeutige Rechtslage in Europa

Im wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 (Rechtssache C-528/16) wird Genome Editing wie CRISPR/Cas klar höchstinstanzlich als Gentechnik eingestuft. Das Gericht stellt fest, dass auch deren genetisches Material so verändert worden sei, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkomme. Die Risiken bei Cisgenese-Verfahren werden als gleich hoch wie bei Transgenese erachtet. Darum unterstehen Sorten aus solchen Verfahren in der EU wie in der Schweiz dem Gentechnikgesetz.

28. Januar 2022
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