GVO-Moratorium entlastet Schweizer Landwirtschaft

Bio Suisse nimmt den heutigen Entscheid des Nationalrats, das Gentechnik-Anbau-Moratorium um vier Jahre zu verlängern, mit Erleichterung auf. Richtigerweise wurde auch die Koexistenz-Regelung zurückgestellt. Nun ist zu hoffen, dass der Ständerat der Argumentation folgt und die Schweizer Landwirtschaft ebenfalls von kniffligen Koexistenzfragen entlastet.

In der Schweiz besteht seit der Volksabstimmung im Jahr 2005 ein Anbaumoratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen. Dieses wurde später vom Parlament bis 2017 verlängert. Als einziges Land Europas verzichtet die Schweiz auch auf den Import von Gentech-Futtermitteln. Der Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist Bestandteil der meisten Labels wie Suisse Garantie, IP-Suisse oder der Marke Knospe von Bio Suisse.

Der heutige Entscheid des Nationalrats, das Moratorium um vier Jahre zu verlängern, gibt der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft die dringend benötigte Klarheit bezüglich des Einsatzes von Gentechnik. Er unterstützt die Marktpartner, indem er die Positionierung der Schweiz mit gentechfreien Qualitätsprodukten stärkt und teure Warenflusstrennungen und Koexistenz-Massnahmen vorläufig überflüssig macht.

Der Bundesrat wollte das Moratorium um vier Jahre verlängern und gleichzeitig die Grundlagen für den Anbau von GVO schaffen. Mit dem heutigen Vorentscheid des Nationalrats wurden die beiden Anliegen richtigerweise entflochten. Eine Koexistenz-Gesetzgebung auf Vorrat wäre bürokratischer Leerlauf, widerspräche dem Branchenwillen und würde falsche Signale setzen. Eine solche ist frühestens dann nötig, wenn sich eine Mehrheit der Bevölkerung dafür entscheidet, das Moratorium aufzuheben. Eine weitere Voraussetzung ist eine verlässliche Risikobewertung der umstrittenen neuen gentechnischen Zuchtmethoden wie CRISPR/CAS.

Bio Suisse setzt sich für die unbefristete Verlängerung des Moratoriums und die Streichung der Koexistenz-regelung ein. Der Dachverband der Biobäuerinnen und Biobauern hofft, dass nun auch der Ständerat in diesem Sinn entscheidet.


Medienkontakt:
Martin Bossard, Leiter Politik Bio Suisse, 076 389 73 70, martin.notexisting@nodomain.combossard@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch
Lukas Inderfurth, Leiter Medienstelle Bio Suisse, 061 204 66 25, lukas.notexisting@nodomain.cominderfurth@bio-suisse.notexisting@nodomain.comch


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Die Medienmitteilung im gvo-moratorium_bio_suisse_begrsst_den_entscheid_des_nr.doc (262.3 kB) und gvo-moratorium_bio_suisse_begrsst_den_entscheid_des_nr.pdf (217.0 kB) Format

6. Dezember 2016
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