Falsche Anschuldigungen zur Mitteilungspflicht gegenüber Bio Suisse
In einem Inserat wird behauptet, Bio Suisse wolle die Mitteilungspflicht für Dünger und Futtermittel für die Mitgliederbetriebe verbindlich erklären. Der Vorstand plane, die Mitteilungspflicht in die Verbandsrichtlinien aufzunehmen, ohne seine Mitglieder dazu anzuhören. Diese Behauptungen sind falsch.
Der Verein «nichtszumelden.ch» verbreitet in Inseraten (u.a. erschienen im Schweizer Bauer sowie auf sozialen Netzwerken) Falschinformationen zur Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Futtermittel. Als landwirtschaftliche Organisation setzt sich Bio Suisse konsequent für administrative Vereinfachungen ein. Jede gegenteilige Darstellung verzerrt ihre Haltung und ihr Engagement. Ebenso unzutreffend ist die Behauptung, Bio Suisse wolle ihren Mitgliedern über interne Richtlinien eine allgemeine Meldepflicht auferlegen.
Richtig ist:
- Bio Suisse setzt sich konsequent für die Interessen des Biolandbaus ein und beteiligt sich auf Grundlage von Fakten und fachlichen Erkenntnissen am politischen Prozess.
- Im Zusammenhang mit den parlamentarischen Diskussionen zu Mitteilungspflichten für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe hat sich Bio Suisse gemeinsam mit IP-Suisse für mehr Transparenz entlang der Stoffflüsse eingesetzt.
- Bio Suisse unterstützt die freiwillige Nutzung der Plattform Digiflux durch interessierte Betriebe. Eine Nutzung von Digiflux durch den Verband Bio Suisse war und ist nicht vorgesehen.
- Über Richtlinien und deren Weiterentwicklung entscheiden die Mitglieder von Bio Suisse an der Delegiertenversammlung. Solche Entscheide werden nie durch den Vorstand allein getroffen.
Die Sicherstellung von sauberem Trinkwasser und der Erhalt der Biodiversität sind neben der Produktion von Bio-Lebensmitteln Kernanliegen von Bio Suisse. Aus diesem Grund unterstützt der Verband alle Massnahmen, welche die Landwirtschaft und auch die weiteren Akteure in der Branche unterstützen, diese Ziele zu erreichen.