Blauzungenimpfung

Störender Vollzugsföderalismus!

Wer seine Tiere nicht gegen Blauzunge impfen lassen will, muss bis am 12. Februar ein Gesuch beim kantonalen Veterinärdienst einreichen. Ärgerlich: viele Kantone haben das entsprechende Formular noch gar nicht aufgeschaltet. Lesen Sie hier, was Bio Suisse fordert.

18. Januar 2010
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