Verlängerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe

Angesichts der Zunahme von Vogelgrippe-Fällen bei Wildvögeln sowohl in der Schweiz als auch im nahen Ausland verlängert das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) die schweizweit verordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe bis am 15. März 2023.

Alle Knospe-Geflügelhalter:innen sind aufgefordert, folgende Vorschriften bis mindestens am 15. März 2023 zu befolgen:

  • Der Auslauf des Hausgeflügels ist auf den geschlossenen Aussenklimabereich (AKB) zu beschränken.
  • Ist kein AKB vorhanden, muss eine Auslauffläche zur Verfügung stehen, die durch Zäune oder engmaschige Netze (max. 4 cm Maschenweite) von allen Seiten und von oben gegen Wildvögel gesichert ist. Bei mobilen Mastställen kann dazu das Vordach genutzt werden, in dem die offenen Seiten mit einem engmaschigen Netz gesichert werden.
  • Werden Gänse und Enten in einem Stall ohne AKB gehalten, dürfen die Tiere während der ausserordentlichen Lage ausschliesslich im Stall gehalten werden.
  • Futter- und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Sie befinden sich idealerweise im Stallgebäude oder AKB.
  • Die Bio Suisse Stallmasse und maximalen Besatzdichten im Stall müssen jederzeit eingehalten werden.

Des Weiteren gilt:

  • Gänse und Enten müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
  • Das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte soll verhindert werden: Den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste beschränken und eine Hygieneschleuse einrichten. Saubere Schuhe und Kleider anziehen, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet werden, und die Hände vor dem Betreten waschen und desinfizieren. Empfehlungen zu Hygienemassnahmen und Biosicherheitsmassnahmen sind auf der Webseite des BLV aufgeschaltet.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier- wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. März 2023. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt und die Bezeichnung «Freilandhaltung» und «Knospe» können vorläufig weiterhin verwendet werden.

Das BLV gibt allgemeine Auskünfte zur Vogelgrippe und zu den Massnahmen des Bundes.

Die entsprechende Verordnung, die dazugehörige Erläuterung sowie Empfehlungen zu Hygienemassnahmen und Biosicherheitsmassnahmen sind auf der Website des BLV aufgeschaltet und werden laufend aktualisiert: Vogelgrippe, aktuelle Situation in der Schweiz (Webseite BLV)

3 febbraio 2023
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