Sonderbewilligung: Bis zu 20 Prozent Bio-Weizen aus Europa in Mehl mit der Schweizer Knospe

Die witterungsbedingt schlechte Getreide-Ernte 2021 hat Auswirkungen auf die Versorgung mit Schweizer Knospe-Weizen. Deshalb hat Bio Suisse für alle Mühlenbetriebe eine befristete Sonderbewilligung ausgesprochen. Bis Ende August 2022 dürfen diese bis zu 20 Prozent Import-Weizen vermahlen und trotzdem die Schweizer Knospe verwenden.

Die Schweizer Landwirtschaft verzeichnete 2021 aufgrund des schlechten Wetters eine historisch schlechte Getreideernte. Davon ist auch der Biolandbau betroffen, insbesondere der Bio-Weizen. Trotz Ausdehnung der Bio-Mahlweizenfläche auf rund 7'300 Hektar (+6.9% gegenüber 2020) fiel die Ernte um 30 Prozent tiefer aus. Um die begrenzte Verfügbarkeit auszugleichen, erteilt Bio Suisse eine befristete Sonderbewilligung bis längstens 31. August 2022. Die Sonderbewilligung wird allen Mühlenbetrieben ausgesprochen. Bei der Vermahlung dürfen demnach maximal 20 Prozent Knospe-Weizen von europäischen Betrieben eingesetzt werden, die nach den Richtlinien von Bio Suisse zertifiziert sind.

Diese Sonderbewilligung ist im Einklang mit der gesetzlichen Swissness-Regel, welche einen Mengenanteil von 80 Prozent mit Herkunft Schweiz verlangt. Das Mehl darf weiterhin mit der Schweizer Knospe ausgelobt werden. Der Bio-Weizen von den Knospe-zertifizierten europäischen Betrieben muss auf dem Landweg in die Schweiz transportiert werden. Flugtransporte sind gemäss den Richtlinien von Bio Suisse nicht erlaubt.

Mehr Schweiz im Bio-Brot: Es braucht mehr Bio-Ackerfläche

Bio Suisse hat 2021 zusammen mit dem Detailhändler Coop und Swissmill eine Bio-Brotgetreidestrategie formuliert. Diese sieht vor, dass bis 2027 alle Bio-Brote auf Schweizer Knospe-Brote umgestellt werden. «Für die Umsetzung der Brotgetreidestrategie braucht es zusätzliche Bio-Ackerflächen», so Balz Strasser, Geschäftsführer von Bio Suisse. Ackerbau-Betriebe, die an einer Umstellung auf Bio interessiert sind, werden derzeit besonders gesucht.

jcr:c92a2042-c722-455f-8347-6d057dc61645 Medienmitteilung Sonderbewilligung Weizen final (221.2 kB)
29 marzo 2022
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