WAS IST NEU 2012
(18.01.12) Die Änderungen in den Vorschriften für den Biolandbau für 2012 sind wie jedes Jahr in einem Merkblatt des FiBL zusammengefasst.ZUSATZSTOFFE UND VERARBEITUNGSHILFSSTOFFE
(20.12.11) Welche Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe sind bei Bio Suisse erlaubt und welche nicht? - Eine Übersicht.VERARBEITUNGSGRUNDSÄTZE
(20.12.11) Das Wichtigste über die Knospe und ihre Verarbeitungsgrundsätze finden Sie in einem neu erstellten Dokument hier.UNTERSCHIEDE KNOSPE-BIO
(11.07.11) Die wichtigsten Unterschiede zwischen Knospe und Bio kurz zusammengefasst finden Sie hier (51 KB).ENTSCHEIDE DER MARKENKOMMISSION VERARBEITUNG ZUR FLEISCHVERARBEITUNG
(17.02.11) (PDF 64 KB)WEISUNG DÜNGE- UND BODENVERBESSERUNGSMITTEL MIT DER HILFSSTOFFKNOSPE
(27.01.11) Der Anhang 2 dieser Weisung, der die Kompostqualität für die Hilfsstoffknospe definiert, wurde überarbeitet. Er wurde den neuen Qualitätssicherungsvorschriften des Verbandes der Kompost- und Vergärwerke Schweiz (VKS) angepasst. Die geforderten Werte entsprechen den Anforderungen der beiden obersten Klassen des VKS. (PDF 76 KB)MERKBLATT NATURKOSMETIK MIT DER DEKLARATIONS-KNOSPE
(26.01.11) (PDF 43 KB)MERKBLATT KENNZEICHNUNG BIOLOGISCHER LEBENSMITTEL
(03.12.10) (PDF 463 KB)MERKBLATT FÜR LIZENZNEHMER ACEROLAPULVER
(04.11.10) Neue Version: Adresse eines Lieferanten geändert (PDF 61 KB)BEI NEUEN ETIKETTEN
(03.06.10) Zum zweiten Mal bereits in diesem Jahr hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Vorschrift geändert, wie die Bio-Zertifizierungsstelle auf einer Verpackung angegeben werden muss. Der Code soll ohne "SCES p " angegeben werden.-> mehr lesen (PDF 93 KB)
FAQ des BLW zu diesen Codenummern
