Agrarpolitik 2022+: Anliegen der Bio-Branche

Die Agrarpolitik 2022+ nimmt die letzten Hürden im Parlament. Es ist die letzte Chance, wichtige Anliegen zu Klima, Biodiversität, Tierwohl, Pflanzenschutzmittel und Nährstoffen noch aufzunehmen. Danach fährt der Zug ohne Halt bis mindestens 2030. Dies sind die Anliegen von Bio Suisse.

Diesen Text richtet Bio Suisse Anfang März an die Volksvertreter:innen und bittet sie, mit ihren Beschlüssen im Interesse der nachhaltig produzierenden Schweizer Landwirtschaft auch die Ziele zu Klima, Biodiversität, Tierwohl und Pflanzenschutzmittelrisiken angemessen zu berücksichtigen.

«Landwirtschaftliche Investitionen haben einen Horizont von bis zu mehreren Jahrzehnten. Damit wir das Richtige tun können, sind wir auf klare politische Rahmenbedingungen und verlässliche Unterstützung durch das Parlament angewiesen.

Bio Suisse als Dachorganisation der Bio-Branche bittet Sie deshalb um Unterstützung der folgenden Anliegen im Landwirtschaftsgesetz. Erläuterungen siehe weiter unten.

  • Artikel 2, Abs. 6, Massnahmen des Bundes: Annahme Minderheit Baumann
     
  • Artikel 6c, Absenkpfad Treibhausgase: Annahme Minderheit Fischer
     
  • Artikel 6d, Aufbaupfad Tierwohl: Annahme Minderheit Munz
     
  • Artikel 17, Einfuhrzölle: Annahme Minderheit Trede
     
  • Artikel 73, Biodiversitätsbeiträge: Annahme Minderheit Bertschy / gemäss Bundesrat
     
  • Artikel 75c bis, Produktionssystembeiträge: Annahme Minderheit Glättli
     
  • Artikel 75d, Produktionssystembeiträge: Annahme Minderheit Munz / gemäss Bundesrat
     
  • Artikel 160b, Parteistellung, Annahme Minderheit Bertschy / gemäss Bundesrat

Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung

Urs Brändli, Präsident; Martin Bossard, Leiter Politik»

Erläuterungen

Artikel 2, Abs. 6 Massnahmen des Bundes
Die Massnahmen des Bundes sollen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen.
► Dies ist wichtig für Bio Suisse bei der Umsetzung der eigenen Klimastrategie.

Artikel 6c Absenkpfad Treibhausgase
Die bereits beschlossenen Klimaziele des Bundes werden im Gesetz festgeschrieben. Die Branchen erhalten die Möglichkeit, ihre eigenen Pläne zu entwickeln und umzusetzen.
► Dies gibt Bio Suisse Handlungsspielraum und mehr Verantwortung. Wir können damit besser auf die zunehmenden Anforderungen des Handels im Klimabereich eingehen.

Artikel 6d Aufbaupfad Tierwohl
Beim Tierwohl ist die Schweiz Spitze, aber die EU schläft nicht. Es soll gezielt ausgebaut werden – im Interesse der Schweizer Landwirtschaft.
► Dies hilft der Schweizer Landwirtschaft und auch Bio Suisse, ihre bereits hohen Standards weiter zu entwickeln und sich durch tierfreundliche Produkte gegen ausländische Konkurrenz zu behaupten.

Artikel 17 Einfuhrzölle
Bei der Festsetzung der Zölle soll neu nicht nur die Versorgungslage und die inländische Produktion berücksichtigt werden, sondern auch die Nachhaltigkeit.
► Dies hilft der nachhaltigen Schweizer Landwirtschaft und damit auch der Bio-Branche.

Artikel 73 Biodiversitätsbeiträge
Neben den bisherigen Biodiversitätsbeiträgen sollen auch besondere Leistungen in diesem Bereich vergütet werden. Die Beratung hat sich in Pilotversuchen als sehr effizient erwiesen und soll ebenfalls unterstützt werden.
► Biodiversität ist stark im Rückgang begriffen und muss stärker gefördert werden. Die Massnahme ist Bio-Betrieben sehr willkommen, die sich überdurchschnittlich für die Biodiversität engagieren.

Artikel 75c bis, Produktionssystembeiträge
Besonders klimafreundliche Betriebe sollen einen Beitrag erhalten.
► Dies dient der Erreichung der Klimaziele des Bundes. Bio-Betriebe sind bereits unterwegs und sind auf diese Unterstützung angewiesen.

Artikel 75d Produktionssystembeiträge
Die Tiergesundheit soll mit einem Beitrag zielgerichtet gefördert werden.
► Dies dient dem Tierwohl aller Betriebe und damit auch den Bio-Betrieben, die solche Massnahmen schon viele Jahre durchführen.

Artikel 160b Parteistellung in Verfahren betreffend Pflanzenschutzmittel
Die Pflanzenschutzmittelzulassung muss sicherstellen, dass schädliche und lästige Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt unterbleiben. Der Artikel stellt sicher, dass auch die Zivilgesellschaft Einblick in die Zulassungsverfahren enthält. Der Artikel wie vom Bundesrats vorgeschlagen ist eine Umsetzung eines Gerichtsentscheids. Die Version der WAK-N schwächt hingegen die Zivilgesellschaft erheblich und unnötig.
► Bio- und konventionelle Betriebe sind regelmässig von unerlaubten und unerwünschten Pflanzenschutzmittelrückständen betroffen. Die Böden und das Grundwasser, die Gewässer, die Luft und auch die Wohngebiete sind flächendeckend damit belastet. Umso wichtiger ist ein sorgfältiges Zulassungsverfahren unter Beteiligung der Zivilgesellschaft.