Bei jeder Importcharge werden Warenfluss und die Einhaltung der Anforderungen für jede Stufe ausserhalb der Schweiz durch Bio Suisse geprüft, bevor die Ware für die Knospe-Vermarktung freigegeben wird.
Beim Import von nach Bio Suisse Richtlinien zertifizierten Erzeugnissen müssen ausserdem die Vorgaben der Schweizer Bio-Verordnung in jedem Fall erfüllt sein.
Weitere Informationen sind im Leitfaden für Schweizer Importeure für den Import von Bioprodukten zur Vermarktung mit der Knospe(S.11) zu finden.