RICHTLINIEN PUNKTO BIODIVERSITÄT ERGÄNZT
Die Delegiertenversammlung der Bio Suisse hat im April 2011 die überarbeiteten Biodiversitäts-Richtlinien angenommen.
Wesentliche Neuerungen sind:
- Alle für die Förderung der Biodiversität relevanten Anforderungen werden in diesem Kapitel aufgelistet, um das Bewusstsein für die Leistungen des Systems Biolandbau zu erhöhen.
- In den Ökoflächen wird auf den Einsatz von Mähaufbereitern und Mulchgeräten verzichtet mit Ausnahme von Ökoflächen in Spezialkulturen.
- Aus einer Liste von Massnahmen zur gezielten Förderung der Biodiversität muss der Knospe-Betrieb eine bestimmte Anzahl passender Massnahmen umsetzen. Diese Liste ist zur Zeit in den zuständigen Gremien der Bio Suisse in Arbeit.
Richtlinientext (PDF 185 KB)
