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ÜBERARBEITUNG DER RICHTLINIEN

RICHTLINIEN PUNKTO BIODIVERSITÄT ERGÄNZT


Die Delegiertenversammlung der Bio Suisse hat im April 2011 die überarbeiteten Biodiversitäts-Richtlinien angenommen.
Wesentliche Neuerungen sind:

  • Alle für die Förderung der Biodiversität relevanten Anforderungen werden in diesem Kapitel aufgelistet, um das Bewusstsein für die Leistungen des Systems Biolandbau zu erhöhen.
  • In den Ökoflächen wird auf den Einsatz von Mähaufbereitern und Mulchgeräten verzichtet mit Ausnahme von Ökoflächen in Spezialkulturen.
  • Aus einer Liste von Massnahmen zur gezielten Förderung der Biodiversität muss der Knospe-Betrieb eine bestimmte Anzahl passender Massnahmen umsetzen. Diese Liste ist zur Zeit in den zuständigen Gremien der Bio Suisse in Arbeit.

Richtlinientext (PDF 185 KB)