VERPACKUNGS- UND VERKAUFSFÖRDERUNGSMATERIAL FÜR BIO SUISSE MITGLIEDER
Das hier angebotene Verpackung- und Verkaufsförderungsmaterial steht exklusiv allen Knospe-Produzentinnen und Produzenten sowie den Knospe-Lizenznehmern zur Verfügung. Je öfter dieses Material verwendet wird, desto häufiger erscheint die Knospe in der Öffentlichkeit. Das schafft Vertrauen und steigert den Bekanntheitsgrad.
Sämtliches Material wird wann immer möglich ökologisch und gemäss den sozialen Standards von Bio Suisse produziert. So sind alle Papiererzeugnise auf FSC Papier und durch Ökodruckereien gedruckt worden, Textilien sind aus Bio-Baumwolle und die verarbeitenden Betriebe werden hinsichtlich sozialer Standards überprüft.
KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN
Die Lebensmittel- und Bio-Verordnungen schreiben mindestens folgende Angaben auf dem Verpackungsmaterial (ausgenommen Brot- und Knotenbeutel) vor: Name des Produzenten/Lizenznehmers, Sachbezeichnung, Zutatenverzeichnis (notwendig für Mischungen), Mengenangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum und Zertifizierungsstelle. Dafür steht auf dem Knospe-Verpackungsmaterial Platz zur Verfügung, der mit Stempeladresse oder entsprechender Etikette zu versehen ist.
BIO KNOSPE MIT "SUISSE"
Das Verpackungs- und Verkaufsförderungsmaterial für Produkte mit der Knospe-Auszeichnung plus "Suisse" - d.h. dass mindestens 90% der landwirtschaftlichen Rohstoffe aus der Schweiz stammen - sind bei der Artikel-Nr. mit dem Buchstaben S gekennzeichnet.
UMSTELLUNG AUF BIO SUISSE
Betriebe in der Umstellungsphase dürfen für ihre Produkte nur das Verpackungsmaterial mit der Umstellungsauszeichnung von Bio Suisse verwenden. Es ist bei der Artikel-Nr. mit dem Buchstaben U gekennzeichnet. Zusätzlich darf folgendes Verkaufsförderungsmaterial bestellt werden: Artikel-Nr. 009, 026, 027, 033, 038, 042, 056, 057, 060, 061, 063, 064, 068, 069, 075, 077, 078, 079, 080, 081, 082, Eierstempel, Stempelkissen, Eierstempelfarbe.