Biogetreidebranche einigt sich auf Proteinzahlung

Die Übernahmebedingungen für Knospe-Brotgetreide werden für die Ernte 2016 mit
dem Kriterium Proteingehalt ergänzt. Die von allen Marktpartnern unterstützte Branchen-lösung gilt für den Handel von Knospe-Brotweizen zwischen Sammelstelleund Mühle. Zuschläge erfolgen ab einem Proteingehalt über 13%, Abzüge ab einem Proteingehalt unter 12%.

Bio Suisse setzt sich mit der Getreidebranche innerhalb der ganzen Wertschöpfungskette seit Jahren für einen nachhaltigen Brotgetreidemarkt in der Schweiz ein. Die Branche fördert etwa die biologische Züchtung von Weizensorten, und die Produzenten verwenden nur gut geeignete Biosorten. Dennoch zeigten die Diskussionen in der Branche in den letzten Jahren einen Handlungsbedarf beim Proteingehalt des Biobrotweizens auf.

Um eine für alle akzeptable Lösung zu finden, hat sich die Branche unter der Leitung von Bio Suisse zu verschiedenen Workshops und Gesprächsrunden getroffen. Dies hat Verständnis für die Bedürfnisse auf allen Stufen der Wertschöpfungskette geschaffen und gefördert. Parallel dazu hat eine von Bio Suisse eingesetzte Arbeitsgruppe agronomische und ökonomische Lösungsansätze zur Steuerung des Proteingehaltes gesucht. Resultat dieser Arbeit war der Vorschlag zum nun verabschiedeten Proteinzahlungsmodell. Dieses soll künftig in die Übernahmebedingungen von Knospe-Brotgetreide aufgenommen werden.

Proteingehalt Zuschlag, Abzug pro dt
>13% + 0.20 CHF / + 0.1%, bis max. 3. CHF
12 bis 13% 0. (Richtpreis)
<12% bis 11% - 0.20 CHF / - 0.1%
<11% bis 10% - 0.50 CHF / - 0.1%, maximaler Gesamtabzug von
7.- CHF (bei 10%)
<10% Deklassierung zu Futterweizen

Die Zuschläge respektive Abzüge erfolgen auf der Handelsstufe zwischen Sammelstelle und Mühle. Die Weitergabe der Zuschläge und Abzüge von den Sammelstellen an die Produzenten ist freiwillig, wird aber von Bio Suisse empfohlen. Für die Sammelstellen besteht keine Pflicht zur Anschaffung eines NIR Gerätes zur Proteinmessung.

Die Einführung der Proteinzahlung soll per Ernte 2016 erfolgen und gilt für drei Ernten (2016, 2017, 2018). Die Sammelstellen sollen nach Möglichkeit ihre Produzenten über den Proteingehalt der übernommenen Posten bereits bei der Ernte 2015 informieren. Die Änderung der Übernahmebedingungen soll an der Richtpreisrunde Brotgetreide am 2. Juli 2015 verabschiedet werden.

20. Mai 2015
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