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IMPORTEINSCHRÄNKUNGEN VON BIO SUISSE

  • Es werden nur Produkte Knospe-anerkannt, die auf dem Land- oder Seeweg in die Schweiz gelangen (Flugverbot). Ausnahmen sind im Einzelfall von der Markenkommission Import (MKI) bewilligungspflichtig.
  • Bio-Importen aus dem nahegelegenen Ausland ist Priorität einzuräumen.
  • Bio Suisse schränkt die Knospe-Auszeichnungen von ausländischen Erzeugnissen bei ausreichender Inlandversorgung ein.
  • Bio Suisse schränkt die Knospe-Auszeichnungen von ausländischen Erzeugnissen bei vollständiger Verarbeitung im Ausland ein. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind einfache Verarbeitungen (z. B. trocknen, tiefkühlen, entkernen, reinigen, sortieren) direkt im Herkunftsland.
  • Frischprodukte (Frischobst, -gemüse und -kräuter) aus Übersee werden grundsätzlich nicht mit der Knospe ausgezeichnet. Mittelmeer-Anrainerstaaten werden nicht als Überseegebiet bewertet.Fruchtsäfte und tiefgekühlte Produkte werden analog zu Frischprodukten beurteilt. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Erzeugnisse, welche aus klimatischen Gründen nicht in der Schweiz oder in Europa angebaut werden können. Liste: (PDF 61 KB)
  • Produkten, die dem Image der Knospe abträglich sind, kann der Lizenzvertrag verweigert werden. Dabei werden folgende Kriterien miteinbezogen: Ökologie, Transportdistanz, Verpackung, KonsumentInnenerwartung. Beispiele von Produkten, die in den letzten Jahren mit Bezug auf diese Einschränkung abgelehnt wurden: Wein aus Übersee, Tomatenkonserven aus Übersee, Kaviar, Instant-Eistee.