http://www.bio-suisse.ch/de/import/anforderungen.php




VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ANERKENNUNG DURCH DIE BIO SUISSE

IMPORT IN DIE SCHWEIZ

Voraussetzung für eine Anerkennung durch Bio Suisse für Produktion, Verarbeitung und Handel im Ausland (PDF 77 KB).

EINHALTUNG DER BIO SUISSE RICHTLINIEN

Die Bio Suisse Richtlinien unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von den staatlichen Mindestvorschriften, z.B. der EU (vgl. Zusammenfassung der Bio Suisse Richtlinien) (PDF 120 KB).
Speziell hervorzuheben sind die Gesamtbetrieblichkeit, die Schaffung von Flächen zur Förderung der Artenvielfalt oder strenge Limiten in der Düngungsintensität und beim Kupfereinsatz.

AUSFÜHRLICHE BETRIEBSDOKUMENTATION

Bio Suisse benötigt vom Betrieb ausführliche Unterlagen zur Prüfung der Konformität mit den Bio Suisse Richtlinien:
  • Bei landwirtschaftlichen Betrieben sind dies: Bio Suisse Checkliste für Einzelerzeuger (PDF 135 KB)(ausgefüllt von der Kontrollstelle), aktueller Inspektionsbericht und Zertifikat sowie - für Erstanerkennungen - den Vorjahresbericht und einen Parzellenplan.
  • Für die Anerkennung von Verarbeitungs- und Handelsbetrieben: Bio Suisse Checkliste Verarbeitung und Handel (PDF 125 KB) mit allen darin erwähnten Beilagen.
  • Für die Anerkennung von Genossenschaften/Produzentengruppen bzw. Wildsammelprojekten werden spezifische Unterlagen benötigt.
Je vollständiger die Dokumentation ist, umso speditiver kann die Prüfung abgewickelt werden (durchschnittliche Bearbeitungsdauer: 4 bis 6 Wochen)!

OHNE POTENTIELLEN ABNEHMER IN DER SCHWEIZ KEINE GESUCHSPRÜFUNG!

Das Anerkennungsgesuch für einen Betrieb im Ausland muss formell von einem Importeur in der Schweiz gestellt werden. Dieser Importeur muss Lizenznehmer von Bio Suisse sein bzw. werden. Die Gesuchsbearbeitungsgebühr wird dem Schweizer Importeur in Rechnung gestellt.
Die Anerkennung durch Bio Suisse berechtigt nicht zur Auszeichnung der Produkte mit der Schutz¬marke Knospe. Dazu ist ausschliesslich der Importeur der Produkte mit einem gültigen Lizenz¬vertrag von Bio Suisse berechtigt.

JÄHRLICHE ERNEUERUNG

Das Anerkennungsverfahren muss jährlich wiederholt werden!
Alle anerkannten Betriebe erhalten von Bio Suisse ein Entscheidschreiben, das als Konformitätsbestätigung gilt.